Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherPDF exportierenAlles aus-/einklappenNach oben Eine ältere Version des Dokuments wurde geladen! Beim Speichern wird eine neue Version des Dokuments mit diesem Inhalt erstellt. Dateiauswahl====== Vertreter-Information VI 37/2024 ====== <fs large>**XRechnung**</fs> \\ \\ Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zum 01. Januar 2025 beschlossen. \\ \\ Eine E-Rechnung muss zukünftig einem vorgegebenen **strukturierten elektronischen Daten-Format** im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 entsprechen. \\ Diese Formatanforderungen erfüllen nach aktuellem Stand die **XRechnung** und das **hybride ZUGFeRD-Format**, eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei. \\ \\ Für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Geschäftsverkehr erfüllen wir Folgendes: \\ Ab Januar 2025 sind wir bereit, elektronische Rechnungen zu empfangen. Grundsätzlich hat Deutschland zwei Rechnungsformate angenommen, die den EN 16931-Standards entsprechen: ZUGFeRD und XRechnung. \\ **Der Lieferant darf Rechnungen weiterhin ausstellen** als Papierrechnungen, PDFs (unstrukturiertes Format) oder nicht EN-konforme EDI-Rechnungen. \\ \\ Wir müssen erst ab 2027 E-Rechnungen verpflichtend ausstellen und erfüllen somit umfänglich die Bestimmungen! \\ \\ Bad Camberg, 18.12.24/spy/tb \\ \\ ====== ====== Page: haca:infos:vertreterinformation:vi_37-2024 Creator: [[user:b.herzog|Beatrix Herzog]] Date: 18/12/2024 06:28Bitte übertragen Sie die Buchstaben in das Eingabefeld. H R H U V Dieses Feld bitte leer lassenSpeichernVorschauAbbrechen Zusammenfassung haca/infos/vertreterinformation/vi_37-2024.1734503835.txt.gz Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40(Externe Bearbeitung)