CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Leistungserklärung nach BauPVO
Das Brandverhalten der Konstruktionsmaterialien Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium und eloxiertes Aluminium fällt entsprechend der europäischen Klassifizierung in Klasse A1 (siehe Beispiel- Bilder) und muss nicht dokumentiert werden.
Bei beschichteten Bauteilen ist jedoch nachzuweisen, dass die Klasse des Bauteils mit den Anforderungen hinsichtlich seiner Anwendung und Funktion übereinstimmt. Die Klassifizierung muss nach 13501-1 erfolgen.
Beschichtungen, die zu Oberflächenschutz oder aus anderen Gründen auf Stahl- und Aluminiumbauteile aufgebracht werden, können die A1-Klassifizierung verändern. Angaben zum Verhalten von organisch beschichteten Stahlblechen sind EN 14782 und EN 14783 zu entnehmen.
von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090-1
In folgendem Bild ist eine beispielhaft ausgefüllte Muster-Leistungserklärung der zugehörigen (modifizierten) Muster-CE-Kennzeichnung (für Deklarationsverfahren 3a) gegenübergestellt.
In die Muster-CE-Kennzeichnung wurde dabei eine zusätzliche Spalte mit der Nummer der Leistungserklärung aufgenommen (siehe blaue Markierung).