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| ====== Erstprüfung ====== | ====== Erstprüfung ====== |
| ===== Zweck ===== | ===== Zweck ===== |
| Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils alle deklarierten Leistungsmerkmale erfasst:: | Im Rahmen der Konformitätsbewertung muss der Hersteller nachweisen, dass er in der Lage ist tragende Bauteile und Bausätze entsprechend den Anforderungen der EN 1090 zu liefern. Der Nachweis umfasst |
| - **Überprüfen der Toleranzen** \\ die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt in welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen [[:infos:produktfamilie|Produktfamilie]] durchzuführen ist. \\ \\ | * die Bewertung von Fertigung und Fertigungseinrichtungen durch eine Erstprüfung (ITC) \\ und - falls zutreffend - \\ |
| | * die Beurteilung der Voraussetzungen und Fähigkeiten für die Durchführung statischer Berechnungen an Hand einer Basisberechnung (ITT) |
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| | Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils die deklarierten Leistungsmerkmale (vgl. EN 1090-1, Punkt 6.2 -Tabelle 1) folgendermaßen zu erfassen: |
| | - **Überprüfen der Toleranzen** \\ die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen [[:infos:produktfamilie|Produktfamilie]] durchzuführen ist. \\ \\ |
| - ** Schweißeignung** \\ diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen. \\ \\ | - ** Schweißeignung** \\ diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen. \\ \\ |
| - **Bruchzähigkeit** \\ bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich. | - **Bruchzähigkeit** \\ bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft. \\ Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich. \\ \\ |
| - **Brandverhalten** \\ sofern keine Beschichtungen mit organischen Anteilen aufgebracht werden, fallen Metalle aller Art unter Klasse A1 \\ \\ | - **Tragfähigkeit** und **Ermüdungsfestigkeit** (falls deklariert) \\ bei statischer Berechnung in Verantwortung des Herstellers ist eine Kopie der Statik beizufügen (+ Überprüfung der Berechnung vgl. Pkt. 5 "Erstberechnung") \\ \\ |
| - **Gefährliche Stoffe** \\ eine Freisetzung von Radioaktivität und Cadmium wird im Allgemeinen nicht deklariert. \\ \\ | - **Erstberechnung,** falls durchgeführt \\ bei [[:infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren|Deklarationsverfahren 2 und 3b]] (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren: \\ ● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen) \\ ● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert? \\ ● Sind die Normen aktuell und vollständig? \\ ● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet? \\ ● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht? \\ ● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft? |
| - **Dauerhaftigkeit** \\ sie wird bei Stahlbauteilen und -produkten überprüft durch den Vergleich der Anforderungen an die Beschichtung mit den entsprechenden Nachweisdokumenten. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten wird die Dauerhaftigkeit im Allgemeinen nicht deklariert. \\ \\ | \\ |
| - **Erstberechnung, ** falls durchgeführt \\ bei [[:infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren|Deklarationsverfahren 2 und 3b]] (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren: \\ ● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen) \\ ● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert? \\ ● Sind die Normen aktuell und vollständig? \\ ● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet? \\ ● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht? \\ ● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft? | |
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| Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem {{:infos:erstpruefung_fb_8.2-20_1_.doc|Protokoll}} dokumentiert. Im Falle einer Erstberechnung, wird eine Kopie der Statik der Nachweisdokumentation beigefügt. | **Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem [[:managementsystem:formblaetter:erstpruefung_fb_82-16|Protokoll]] dokumentiert und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.** |
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| {{tag>Info 1090-1}} | {{tag>Info 1090-1}} |