Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherPDF exportierenAlles aus-/einklappenNach oben Eine ältere Version des Dokuments wurde geladen! Beim Speichern wird eine neue Version des Dokuments mit diesem Inhalt erstellt. Dateiauswahl====== Erstprüfung ====== ===== Zweck ===== Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils alle deklarierten Leistungsmerkmale erfasst:: - **Überprüfen der Toleranzen** \\ die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt in welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen [[:infos:produktfamilie|Produktfamilie]] durchzuführen ist. \\ \\ - ** Schweißeignung** \\ diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen. \\ \\ - **Bruchzähigkeit** \\ bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich. - **Brandverhalten** \\ sofern keine Beschichtungen mit organischen Anteilen aufgebracht werden, fallen Metalle aller Art unter Klasse A1 \\ \\ - **Gefährliche Stoffe** \\ eine Freisetzung von Radioaktivität und Cadmium wird im Allgemeinen nicht deklariert. \\ \\ - **Dauerhaftigkeit** \\ sie wird bei Stahlbauteilen und -produkten überprüft durch den Vergleich der Anforderungen an die Beschichtung mit den entsprechenden Nachweisdokumenten. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten wird die Dauerhaftigkeit im Allgemeinen nicht deklariert. \\ \\ - **Erstberechnung, ** falls durchgeführt \\ bei [[:infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren|Deklarationsverfahren 2 und 3b]] (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren: \\ ● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen) \\ ● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert? \\ ● Sind die Normen aktuell und vollständig? \\ ● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet? \\ ● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht? \\ ● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft? Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem {{:infos:erstpruefung_fb_8.2-20_1_.doc|Protokoll}} dokumentiert. Im Falle einer Erstberechnung, wird eine Kopie der Statik der Nachweisdokumentation beigefügt. ===== {{tag>Info 1090-1}}Bitte übertragen Sie die Buchstaben in das Eingabefeld. W B G E Y Dieses Feld bitte leer lassenSpeichernVorschauAbbrechen Zusammenfassung infos/erstpruefung.1384085374.txt.gz Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40(Externe Bearbeitung)