Unabhängig von der Herstellungsart der Löcher zur Aufnahme von mechanischen Verbindungsmitteln (Lochen durch Bohren, Stanzen oder thermisches Schneiden) sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Die Eignung der Lochungsprozesse sind regelmäßig zu überprüfen.
Dabei sind aus den bearbeiteten Konstruktionsmaterialien (unter Berücksichtigung von Stahlsorte, Produktdicke und Lochdurchmesser) 8 Proben zu erstellen.
An diesen sind an beiden Enden des Loches die jeweiligen Lochdurchmesser mittels Grenzlehre zu vermessen.
Die gemessenen Werte müssen innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen (siehe oben).
Werden die Toleranzen nicht eingehalten, darf der Lochungsprozess so lange nicht mehr eingesetzt werden, bis er korrigiert und erneut geprüft wurde. Er darf aber ggf. für einen eingeschränkten Bereich von Konstruktionsmaterialien und Lochabmessungen eingesetzt werden, für den bei der Prüfung einwandfreie Ergebnisse erzielt wurden.