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-|  Geers-DL, M. Schröck/ 22.08.2013        In Arbeit  |+|  Geers-DL, M. Schröck/ 22.08.2013    H. Hotz/ 13.10.2015      |
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 ====== PA 82-05 "VT-Prüfanweisung" ====== ====== PA 82-05 "VT-Prüfanweisung" ======
-====== 1. Geltungsbereich ======+====== 1. Zweck und Geltungsbereich ======
 Zerstörungsfreie, visuelle Prüfung von Schweißnähten im Rahmen der Fertigungsüberwachung und der werkseigenen Produktionskontrolle. Zerstörungsfreie, visuelle Prüfung von Schweißnähten im Rahmen der Fertigungsüberwachung und der werkseigenen Produktionskontrolle.
 +Korrekte Vorbereitung und Durchführung von Sichtprüfungen (**V**isual **T**esting) an Schweißverbindungen und deren Bewertung im Rahmen der Fertigungsüberwachung.  \\  
 +Alle Mitarbeiter, die Sichtprüfungen zur Kontrolle und Bewertung von Schweißnähten durchführen (Schweißer, Prüfer, SAP, vSAP) müssen die Hinweise und Vorgaben dieser Prüfanweisung beachten.
  
 ====== 2. Prüfgrundlagen ====== ====== 2. Prüfgrundlagen ======
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 ====== 3. Personal ====== ====== 3. Personal ======
-  __Mindestqualifikation__:  \\  ● interne Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung spezifischer Sichtprüfungen einschließlich fachgerechtem Umgang mit entsprechenden Messmitteln  \\  .. (Qualifizierung nach DIN EN ISO 9712 wird in DIN EN ISO 17637 empfohlen)  \\  ● Erfahrungen in der Bewertung von Schweißnähten (diese ist der vSAP nachzuweisen)  \\  ● Kenntnis der einschlägigen Normen  \\  ● Nahsehfähigkeit und Farbsehvermögen (durch jährliche Überprüfungen nachzuweisen).  \\  .. Erforderliche Sehhilfen sind beim Prüfvorgang zu verwenden.+Personal zur Durchführung von Sichtprüfungen muss schriftlich beauftragt werden. 
 +[[:managementsystem:formblaetter:schriftliche_benennung_fb_62-1|(FB 62-1 "Schriftliche Benennung/ Beauftragung"]] und Eintragung in [[managementsystem:listen:pruefpersonal_li_62-2|LI 62-2 "Prüfpersonal")]] 
 + 
 +  **Mindestanforderungen ** für Schweißer (zur Durchführung von Sichtprüfungen in Werkerselbstkontrolle):  \\  ● interne Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung von Sichtprüfungen an Schweißnähten einschließlich fachgerechtem Umgang mit entsprechenden Messmitteln  \\  ● Einschlägige Kenntnisse über die relevanten Gütegruppen in den jeweiligen Regelwerken 
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 +  * **Mindestanforderungen** für Prüfpersonal:  \\  ● qualifizierte Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung spezifischer Sichtprüfungen  \\  .. - <fs 0.9em>__Hinweis:__ EN 1090 enthält keine konkreten Forderungen, verweist jedoch auf EN 970. Dort bzw. in der Nachfolgenorm ISO 17637 wird eine Qualifizierung nach ISO 9712 (der Nachfolgenorm von EN 473empfohlen.</fs>  \\  ● Sicherheit bei Auswahl und Handhabung erforderlicher Mess- und Hilfsmittel  \\  ● Kenntnis der einschlägigen Normen  \\  ● Sicherheit bei der Beurteilung von Schweißnahtunregelmäßigkeiten  \\  ● gutes Nah- und Farbsehvermögen (durch jährliche Überprüfungen nachzuweisen).  \\  .. Erforderliche Sehhilfen sind beim Prüfvorgang zu verwenden. 
  
 **Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.** **Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.**
  
 ====== 4. Prüfbedingungen ====== ====== 4. Prüfbedingungen ======
 +Bei der abschließenden VT-Prüfung, die von qualifiziertem Prüfpersonal durchgeführt und entsprechend protokolliert werden muss, ist die Einhaltung der folgenden Prüfbedingungen sicher zu stellen:
   * **Beleuchtungsstärke > 350 lux** (empfohlen 500 lux)  \\  Zur Sicherstellung der Mindest-Beleuchtungsstärke ist vom Prüfpersonal eine ausreichend starke Taschenlampe mitzuführen und zu benutzen.   * **Beleuchtungsstärke > 350 lux** (empfohlen 500 lux)  \\  Zur Sicherstellung der Mindest-Beleuchtungsstärke ist vom Prüfpersonal eine ausreichend starke Taschenlampe mitzuführen und zu benutzen.
   * **Betrachtungsabstand < 600 mm**  \\  Um den Betrachtungsabstand einzuhalten kann die Zuhilfenahme von Tritten, Leitern, Gerüsten oder Hubwagen erforderlich sein. Auch ein "Eintauchen" des Prüfers in das Bauteil ist ggf. unumgänglich. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in allen Fällen einzuhalten.   * **Betrachtungsabstand < 600 mm**  \\  Um den Betrachtungsabstand einzuhalten kann die Zuhilfenahme von Tritten, Leitern, Gerüsten oder Hubwagen erforderlich sein. Auch ein "Eintauchen" des Prüfers in das Bauteil ist ggf. unumgänglich. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in allen Fällen einzuhalten.
-  * **Betrachtungswinkel >300 **  \\  Der Betrachtungswinkel ist ggf. durch die Verwendung von Spiegeln sicherzustellen.+  * **Betrachtungswinkel >30° **  \\  Der Betrachtungswinkel ist ggf. durch die Verwendung von Spiegeln sicherzustellen.
  
 ====== 5. Hilfsmittel ====== ====== 5. Hilfsmittel ======
-Entsprechend der jeweiligen Prüfbedingungen sind bei der Sichtprüfung folgende Hilfsmittel zu verwenden:  \\   +Sie sind entsprechend der jeweiligen Prüfbedingungen auszuwählen und zu verwenden. Benötigt werden beispielsweise:  \\     
-Taschenlampe, 3-Skalen-Schweißnahtlehre, Spiegel, Lupe mit Messskala, Bandmaß, Fühlerlehre, Winkellehre, ggf. Endoskop oder Boroskop+Taschenlampe, 3-Skalen-Schweißnahtlehre, Spiegel, Lupe mit Messskala, Bandmaß, Fühlerlehre, Winkellehre, Markierstift und/ oder Markierkreide, ggf. Endoskop oder Boroskop
  
 ====== 6. Prüfumfang ====== ====== 6. Prüfumfang ======
 +Der Prüfumfang bei der Sichtprüfung von Schweißnähten umfasst drei verschiedene Prüfphasen. Generell werden diese (vorbereitende Maßnahmen, Kontrollschritte während und nach dem Schweißen) durch die entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer in Werkerselbstkontrolle durchgeführt und in den Fertigungsunterlagen dokumentiert.  \\   
 +Zusätzlich wird stichprobenartig von der Schweißaufsicht kontrolliert. Der Stichprobenumfang richtet sich dabei u.a. nach der Komplexität der Schweißaufgabe und der Erfahrung des Schweißers mit vergleichbaren Aufgabenstellungen.
 +
 ===== 6.1 Schweißnahtvorbereitung ===== ===== 6.1 Schweißnahtvorbereitung =====
 Bei der Sichtprüfung der Schweißnahtvorbereitung sind (entsprechend den Anforderungen) folgende Prüfmerkmale zu berücksichtigen: Bei der Sichtprüfung der Schweißnahtvorbereitung sind (entsprechend den Anforderungen) folgende Prüfmerkmale zu berücksichtigen:
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 ===== 6.3 Nach dem Schweißen ===== ===== 6.3 Nach dem Schweißen =====
-Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein. Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung geprüftHierbei ist die Prüfung später verdeckter Schweißnähte vorzuziehenZu den verdeckten Schweißnähten zählen auch solchedie später noch einsehbar, aber wegen mangelnder Zugänglichkeit nicht mehr reparabel sind.  \\  Gegebenenfalls sind die noch einsehbaren Schweißnähte nach einer vorbereitenden Oberflächenbehandlung (z.B. Sandstrahlen) ein zweites Mal visuell zu prüfen. +Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein.  Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertetBei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogenDie durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüfer) in den Fertigungsunterlagen bestätigt.  \\  Es ist darauf zu achtendass abschließende Prüfungen an später verdeckten oder nicht mehr zugänglichen Schweißnähten entsprechend vorgezogen werden.  \\  Gegebenenfalls sind die noch einsehbaren Schweißnähte nach einer vorbereitenden Oberflächenbehandlung (z.B. Sandstrahlen) ein zweites Mal visuell zu prüfen. 
  
-Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[:technik:fertigung:schweissen:oberflaechenunregelmaessigkeiten_en1090|"Bewertung von Schweißnähten (Stahl)"]] zusammengestellt, die in folgender Auflistung als "Bewertungstabelle" bezeichnet wird.  \\   +Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[:technik:fertigung:schweissen:schweissnahtunregelmaessigkeiten_iso5817|"Bewertung von Schweißnähten (Stahl)"]] zusammengestellt, die in folgender Auflistung als "Bewertungstabelle" bezeichnet wird.  \\   
-Folgende Kontrollkriterien sind zu betrachten, ggf. zu bewerten und die Überprüfung mittels [[:managementsystem:formblaetter:vt_protokoll_fb_82-12|FB 82-12 "VT-Protokoll"]] zu dokumentieren:+Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten:
   * **Übereinstimmungskontrolle**  \\  Vollzähligkeit und zeichnungsgerechte Ausführung der Schweißnähte   * **Übereinstimmungskontrolle**  \\  Vollzähligkeit und zeichnungsgerechte Ausführung der Schweißnähte
  
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 ====== 7. Dokumentation ====== ====== 7. Dokumentation ======
-Das Ergebnis der visuellen Prüfung muss unverzüglich dokumentiert werden. Mit "erfüllt" bewertete Bauteile sind in eindeutiger Form freizugeben. Dies kann durch Unterschriften in Prüfspezifikationen oder Prüfprotokollen aber auch in elektronischer Form erfolgen. Die Zuordnung von Unterschriften muss eindeutig möglich sein. Baugruppen, die den Fertigungsort zur weiteren Verarbeitung verlassen, werden zusätzlich mit unterschriebenem grünem Freigabe-Aufkleber gekennzeichnet.  \\  Erforderliche Nacharbeiten werden mit grünem Filzstift (bei sandgestrahlten Komponenten mit grüner Kreide) auf dem Bauteil markiert. Bauteile mit umfangreichen Nacharbeiten sind mit gelbem Aufkleber zu kennzeichnen oder, wenn eine Nacharbeit unmöglich ist oder durch nachfolgende Arbeitsschritte unmöglich wirdmit rotem Aufkleber zu sperren. In diesem Fall ist die vSAP zu informieren.+Das Ergebnis der abschließenden visuellen Prüfung muss vom Prüfer unverzüglich dokumentiert werden. Mit "erfüllt" bewertete Bauteile sind in eindeutiger Form freizugeben wobei die Zuordnung von Freigabe-Kennzeichnungen bzw. -Unterschriften eindeutig möglich sein muss.  \\  Erforderliche Nacharbeiten werden mit Filzstift (bei sandgestrahlten Komponenten ggf. mit Kreide) auf dem Bauteil markiert. Bauteile mit umfangreichen Nacharbeiten und/ oder solche bei denen eine Nacharbeit unmöglich ist, sind eindeutig zu kennzeichnen wie unter [[:managementsystem:prozessbeschreibungen:prozesslenkung_pb_75-1#lenkung_fehlerhafter_produkte|PB 75-1 "Prozesslenkung", Lenkung fehlerhafter Produkte]] beschrieben. In diesem Fall ist die vSAP zu informieren.
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-{{tag>PA 1090 schweissen zfp sap }}+{{tag>PA 1090 schweissen zfp sap haca}}
  • managementsystem/anweisungen/pruefanweisungen/vt_pruefanweisung_pa_82-5.1377094248.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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