Inhaltsverzeichnis

PA 82-3

Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung
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Geers-DL / 04.09.2019 in Arbeit

PA 82-03 "Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung"

1. Stahl-Bauteile und -Tragwerke

:!: Ergänzende zfP erst nach Ende der nachfolgend genannten Mindestwartezeiten durchführen.
weisser_balken.jpgDiese sollten auch eingehalten werden, wenn der Grundwerkstoff neben einer Schweißzone nach dem Schweißen auf Werkstofftrennung zu untersuchen ist.

Wartezeit (in Stunden) a)
Bei Vorwärmen nach Verfahren A von EN 1011-2:2001, Anhang C
Nahtgröße b) (in mm) Wärmeeinbringung Q (in kJ/mm) S275 – S460 über S460
a oder s ≤ 6 Alle Nur Abkühlzeit 24
6 < a oder
s ≤ 12
≤ 3 8 24
> 3 16 40
a oder s > 12 ≤ 3 16 40
> 3 24 48
Bei Vorwärmen nach Verfahren B von EN 1011-2:2001, Anhang C
Nahtgröße b) (in mm) S275 – S690 über S690
a oder s ≤ 20 Nur Abkühlzeit 24
a oder s > 20 24 48
a) Die Zeit zwischen Fertigstellung der Schweißnaht und dem Beginn der zfP muss im zfP-Bericht festgehalten werden.
weisser_balken.jpgIm Falle von „Nur Abkühlzeit” dauert dies solange, bis die Schweißnaht genügend abgekühlt ist, um mit der zfP zu beginnen.

b) Die Größe gilt für die Sollnahtdicke a einer Kehlnaht oder für die Nenndicke des Grundwerkstoffs s einer durchgeschweißten Naht.
weisser_balken.jpgBei einzelnen, teilweise durchgeschweißten Stumpfnähten ist das entscheidende Merkmal das Nennmaß der Nahtdicke a,
weisser_balken.jpgjedoch bei paarweisen, teilweise durchgeschweißten Stumpfnähten, die gleichzeitig beidseitig geschweißt werden, ist es
weisser_balken.jpgdie Summe der Nahtdicken a.

Hinweis: Bei Schweißnähten, die ein Vorwärmen erfordern, dürfen diese Zeiten reduziert werden, sofern nach Beendigung des Schweißens eine gewisse Zeit nachgewärmt wird.

1.1 Musterprüfung

Nach der Qualifikation eines Schweißverfahren (WPQR) sind die ersten fünf Anschlüsse, die auf der Basis einer daraus resultierenden WPS geschweißt werden, einer Musterprüfung zu unterziehen, die folgende Anforderungen erfüllen muss:

Wenn die Inspektion fehlerhafte Ergebnisse liefert, müssen die Gründe dafür untersucht werden (entspr. Anleitung ISO 17635)

1.2 Routinekontrolle

1.2.1 Umfang der zfP

Nach erfolgreicher Musterprüfung sind Routinekontrollen an weiteren Anschlüssen, die nach derselben WPS geschweißt werden, in folgendem Umfang durchzuführen.

Art der Schweißnaht Werkstatt- und Baustelle
EXC1 EXC2 EXC3a)
Querverlaufende Stumpfnähte und teilweise durchgeschweißte
Nähte in Stumpfstößen
0%b) 10% 20%
Querverlaufende Stumpfnähte und teilweise durchgeschweißte Nähte
……………………. in Doppel-T-Stößen
……………………. in T- Stößen

0%b)
0%

10%
5%

20%
10%
Querverlaufende Kehlnähtec)
……………………. mit a > 12 mm oder t > 30 mm
……………………. mit a ≤ 12 mm oder t ≤ 30 mm

0%
0%

5%
0%

10%
5%
Vollständig durchgeschweißte Längsnähted) zwischen
Steg und Obergurt bei Kranbahnträgern
0% 10% 20%
Andere Längsnähted), Nähte angeschweißter Steifen und Nähte, die in
den Ausführungsunterlagen als druckbeansprucht spezifiziert sind
0% 0% 15%
a) Für EXC4 ist der individuelle Prüfumfang für jede einzelne Naht festzulegen. Dieser muss mindestens dem von EXC3 entsprechen.
b) 10% für Nähte, die in Stahl ≥ S420 ausgeführt werden
c) Die Bezeichnungen a bzw. t beziehen sich auf die Kehlnahtdicke und den dicksten verbundenen Grundwerkstoff
d) Längsnähte verlaufen parallel zur Bauteilachse. Alle anderen Nähte werden als querverlaufende Nähte betrachtet

Der angegebene Prüfumfang ist als Teil eines Prüfloses definiert und unterliegt folgenden Regeln

Bei der Auswahl der Proben für die Prüflose sind folgende Variablen weitmöglichst abzudecken:
Anschlussart, Stahlsorte der Ausgangsprodukte, Schweißausrüstung und Arbeitsweise der Schweißer

1.2.2 Art der zfP

Geeignete Verfahren für die ergänzenden zfP sind in Übereinstimmung mit ISO 17635 auszuwählen und festzulegen. Dabei muss, falls anwendbar, sowohl auf Oberflächenunregelmäßigkeiten wie auch auf innere Unregelmäßigkeiten hin überwacht werden.
In der Regel sind folgende Prüfverfahren anwendbar:

Alle ergänzenden zf-Prüfverfahren dürfen nur durch qualifiziertes Personal (gem. EN ISO 9712) durchgeführt werden.

1.3 Projektspez. Kontrollen

Bei EXC1 bis EXC3 dürfen die Auftragsunterlagen Anforderungen an Prüfungen während der Fertigung (Arbeitsprüfungen) festlegen sowie bestimmte Anschlüsse und deren Prüfumfang benennen.
In EXC 4 müssen die Auftragsunterlagen zu inspizierende Anschlüsse und deren Prüfumfang benennen. Dieser muss mindestens EXC3 entsprechen.

Sofern festgelegt dürfen Schweißnahtklassen (WIC, en: weld inspection classes) verwendet werden um die Schweißnähte entsprechend ihrer Kritikalität zu klassifizieren. Art und Umfang der ergänzenden projektspezifischen Kontrollen können so an verschiedenen Schweißnahtklassen angepasst werden. (Siehe Hinweise EN 1090-2, Anhang L)
Bei der Verwendung von Schweißnahtklassen muss diese Einteilung für jede relevante Schweißnaht anhand der Ausführungsunterlagen erkennbar sein.

Prüfungen im Rahmen projektspezifischer Kontrollen dürfen entsprechend auf den Umfang der erforderlichen routinemäßigen Inspektionen angerechnet werden

1.4 Sonstiges

Die 100%ige Sichtprüfung (VT) erfolgt vor allen anderen zf-Prüfungen und muss folgende Prüfkriterien beinhalten:

- Wird eine Schweißnaht durch nachfolgende Arbeiten unzugänglich, muss sie vor der Durchführung nach dieser Arbeiten inspiziert werden.
- Nach Korrektur unzulässiger Verformungen sind alle Schweißnähte in diesen Bereichen erneut zu inspizieren.
- Durchgeführte Reparaturen an Schweißnähten sind zu überprüfen. Sie müssen die Anforderung an die ursprünglichen Schweißnähte erfüllen.

2. Aluminium-Bauteile und -Tragwerke

Hinweis
Beim Einsatz des Rührreibschweißens (FSW) sind für diese Schweißnähte, anstelle der ergänzenden zfP, zerstörende Biegeprüfungen in Übereinstimmung mit EN ISO 25239-5 von entsprechend qualifiziertem Personal durchzuführen.
- Für EXC2 (alle Ausnutzungsklassen): Beginn oder Ende der jeweils 10. Schweißnaht
- Für EXC3 (alle Ausnutzungsklassen): Beginn oder Ende der jeweils 5. Schweißnaht
- Für EXC4 (alle Ausnutzungsklassen): Festzulegen

2.1 Prüfumfang

Zusätzlich zur 100% Sichtprüfung aller Schweißnähte sind mindestens die in Tabelle 1 bzw. Tabelle 2 genannten zusätzlichen zf-Prüfugen2) festzulegen und durchzuführen.
Die %- Angaben beziehen sich dabei auf die Nahtlänge(n), gelten für jedes Bauteil bzw. Tragwerk und sind für jede Schweißanweisung zu berücksichtigen.

Tabelle 1: Aluminium-Bauteile und Tragwerken der Beanspruchungskategorie SC1

Nahtart Ausnutzungs-
klasse
Ausführungsklasse
EXC1 EXC2 EXC3 EXC4
Stumpfnähte unter Querzug- und Scherbeanspruchung UR3 - 10 20 festzulegen,
aber nicht
weniger als
für EXC3
UR2 - 10
Alle anderen Nähte UR3 5a) 10
UR2 5
a) Keine zfP für Anschlüsse unter reiner Druckbeanspruchung.

Tabelle 2: Aluminium-Bauteile und Tragwerken der Beanspruchungskategorie SC2

Nahtart Ausnutzungs-
klasse
Ausführungsklasse
EXC1 EXC2 EXC3 EXC4
Stumpfnähtea) aller Bewertungsgruppen und
Kehlnähte der Bewertungsgruppe Bb) unter Zugc)- oder Scherbeanspruchung
- (ausgenommen Kerbfälle 3.5 und 3.6 nach EN 1999-1-3:2007, Tabelle J.3)
UR3 20 50 100
UR2 10 20 50
Kehlnähte unter Zug- und Scherbeanspruchung UR3 10 20 50
UR2 5 10 20
Alle anderen Nähte UR3 5 10 10
UR2 5 5
a) Stumpfnähte mit teilweiser Durchschweißung (siehe einschlägigen Kerbfall in EN 1999-1-3) sind EN 1999-1-1 bei Ermüdung nicht erlaubt.
b) Betrifft nur Kehlnähte bei denen EN 1999-1-3 für innere Fehler die Bewertungsgruppe B fordert.
c) Eingeschlossen sind damit auch jene Nähte, die durch die über sie angeschlossenen Bauteile in Längsrichtung beansprucht (gedehnt) werden.

2.2. Art der zfP

Zur Durchführung der zerstörungsfreien Prüfverfahren3), 4), 5) ist qualifiziertes Personal nach DIN EN ISO 9712 einzusetzen.

2.3 Sonstiges

Durchgeführte Reparaturen an Schweißnähten sind erneut zu überprüfen. Sie müssen die Anforderung an die u> rsprünglichen Schweißnähte erfüllen.
Keine Verbinddung und kein Teil einer Schweißnaht darf ohne spezielle Erlaubnis mehr als zweimal erneut geschweißt oder repariert werden und
ggf. reparierte Bereiche sind in den Ausführungsunterlagen anzugeben.



3. Änderungsübersicht

Datum Geändert durch Stichwortartige Beschreibung der Änderungen Version
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Anmerkungen

1) Bei nicht voll durchgeschweißten Nähten kann die unverschweißte Wurzel eine zufriedenstellende volumetrische Prüfung verhindern.
2) Die ersten 5 Schweißungen, die nach einer neuen Schweißanweisung durchgeführt werden, sind über 100% der Länge (aber nicht mehr als 300 mm pro Schweißnaht)
weisser_balken.jpgzu prüfen und müssen Bewertungsgruppe B entsprechen. Diese Prüfungen dürfen an verschiedenen Bauteilen oder Tragwerken (unabhängig von deren Ausführungsklasse)
weisser_balken.jpgdurchgeführt werden.
weisser_balken.jpgBei Nichtübereinstimmung der Verbindungen müssen die Gründe dafür gefunden, behoben und erneut eine Serie von 5 Schweißungen geprüft werden.
3) Eindringprüfung (PT) in Übereinstimmung mit EN ISO 3452-1
4) Durchstrahlungsprüfung (RT) entspr. EN ISO 17636-1 (alternativ EN ISO 17636-2), Klasse B
5) Ultraschallprüfung (UT) entspr. EN ISO 17640, Technik 1 + Prüfklasse B
weisser_balken.jpg Die Abnahmekriterien gem. Vorgabe sind einzuhalten.
6) Die UT- Prüfung ist anwendbar für eine Einbrandtiefe ≥ 12 mm


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