Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der BGV A1 §26 folgendermaßen geregelt:
Die Ersthelferausbildung muss alle 2 Jahre „aktualisiert“ werden.
Bei Betrieben, die im Mehrschichtbetrieb arbeiten, ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Ersthelfer sinnvoll auf die vorhandenen Schichten verteilt eingesetzt werden.
| Name des Mitarbeiters | Ersthelferausbildung durch | Schulungszeitraum | Schulungsort | nächste Schulung |
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| T:\K-team\Schulungen | T:\K-team\Schulungen | T:\K-team\Schulungen | Haca-Schulungszentrum | |
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