Beschreibung der qualitätsrelevanten Punkte, die bei Planung und Ausführung von Schweißverbindungen zu berücksichtigen sind um eine korrekte Fertigungsausführung zu gewährleisten. Wir stellen damit sicher, dass dieser Prozesse sicher und reproduzierbar abläuft und die geforderte Produktqualität jederzeit eingehalten wird.
Die Vorgaben in dieser Prozessbeschreibung gelten für die Bereiche Konstruktion, Schweißaufsicht, Fertigungsplanung, Fertigung und Qualitätssicherung.
Um Schweißverbindungen fachgerecht ausführen zu können, sind bei Planung und Vorbereitung folgende allgemeinen Voraussetzungen einzuhalten:
Details zur Schweißkonstruktion sind grundsätzlich mit der Schweißaufsichtsperson (SAP) abzustimmen.
Aus den Konstruktionsplänen sind von der Konstruktion schweißgerechte Zeichnungen zu erstellen. Das Festlegen und Eintragen der Schweißnähte unterliegt der Verantwortung des Konstrukteurs. Alle zur Ausführung der Konstruktion erforderlichen Informationen und technischen Angaben müssen in den Fertigungsunterlagen eindeutig angegeben sein. Dazu gehören:
Eventuell fehlende Angaben sind in Absprache mit der verantwortlichen Schweißaufsicht, der Statik und der Konstruktion festzulegen und in den Ausführungsunterlagen einzutragen.
In den Zeichnungsunterlagen sind auch Verbindungen an tragenden Bauteilen zu berücksichtigen, die für den Zusammenbau oder zu Montagezwecken erforderlich sind (Hilfsschweißungen), auch – oder gerade weil sie – nach erfolgtem Zusammenbau wieder entfernt werden.
Werden Änderungen gegenüber den geplanten Ausführungsunterlagen erforderlich (fertigungstechnisch und/ oder konstruktionsbedingt) so sind diese nach den Vorgaben der Schweißaufsicht, des Statikers/ Konstrukteurs und gegebenenfalls der Prüfinstanz zu berichtigen.
Die vom Kunden beigestellten Fertigungsunterlagen müssen von der Schweißaufsicht auf Vollständigkeit und Korrektheit der Schweißangaben geprüft werden.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben müssen die Differenzen von der SAP abgeklärt und ergänzt oder durch eine WPS vervollständigt werden.
Eine evt. notwendige Änderung der kundenseitigen Schweißangaben oder eine Modifikation der Konstruktion zur Verbesserung der Schweißqualität erfolgt in Absprache mit dem Kunden und der Schweißaufsicht. Die Änderungen müssen dokumentiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Die Lagerung der Schweiß-Zusätze erfolgt in einem geschlossenen, trockenen und beheizbaren Raum um eine Beeinträchtigung durch Oxidation oder Beschädigung weitgehend auszuschließen.
Die Vorschriften der Lieferanten werden eingehalten.
Schweiß- Zusatzwerkstoffe und -hilfsstoffe werden (bei der Vorbereitung der Schweißung) durch den ausführenden Schweißer entsprechend der Schweißanweisung oder der Vorgabe der Schweißaufsicht direkt am Lagerplatz entnommen. Alle Schweißer sind darüber informiert, dass die jeweilige Kennzeichnung nicht entfernt werden darf.
Nach Abschluss der Schweißarbeiten werden verbliebene Zusatzwerkstoffe durch den Schweißer wieder an den Lagerplatz zurückgebracht und entsprechend einsortiert.
Sachgerechte Lagerung und Handhabung der Schweiß- Zusatzwerkstoffe werden durch die Schweißaufsicht überwacht.
Die Schweißer arbeiten nach den Vorgaben in Fertigungsunterlagen, Zeichnungen, Schweißanweisungen, Schweißfolgeplänen oder nach Anweisung der Schweißaufsicht (siehe AA-75-1 „Schweißen“).
100% Sicht-Kontrolle der Schweißnähte durch die Schweißer.
Bei unzulässigen Abweichungen der Schweißqualität ist eine sofortige Meldung an die SAP notwendig!
Einzelheiten siehe AA 75-1 "Schweißen in der Fertigung"
Die Schweißarbeitsplätze werden regelmäßig von der Schweißaufsicht kontrolliert. Dabei wird die Einhaltung der schweißtechnischen Vorgaben überprüft und im Formblatt FB 75-2 "Kontrolle der Schweißarbeitsplätze" dokumentiert. Sind weitere Prüfungen (z.B. ZfP) erforderlich, so werden diese von der SAP durchgeführt oder veranlasst.
Neben der Einhaltung der schweißtechnischen Vorgaben wird im Rahmen der Schweißarbeitsplatzkontrollen durch die SAP regelmäßig auch die Übereinstimmung von Schweißerqualifikation (Prüfbescheinigung) und Anforderungen (Schweißprozess) überprüft und dokumentiert. Die Archivierung der regelmäßigen Überprüfungen erfolgt durch die SAP.
Art und Umfang der erforderlichen zerstörungsfreien Schweißnahtprüfungen sind in PA 82-3 "zertörungsfreie Schweißnahtprüfung" beschrieben.
Jedes Schweißteil ist durch den Schweißer mit dem ihm ausgehändigten und zugeordneten Schweißerstempel zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist so anzubringen, dass weder Form noch Qualität des Bauteils beeinträchtigt werden.
Zum Nachweis der Konformität von Anforderungen und Ausführung sind folgende Qualitätsnachweise von Lieferanten einzufordern bzw. bei der Herstellung anzufertigen:
| Datum | Geändert durch | Stichwortartige Beschreibung der Änderungen | Version |
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