unternehmen:organisatorisches:ersthelfer

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-====== Ersthelfer ====== 
-Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der BGV A1 §26 folgendermaßen geregelt: 
-  * Bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer, 
-  * bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern  \\  - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Beschäftigten   \\  - in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten. 
-**Die Ersthelferausbildung muss alle 2 Jahre „aktualisiert“ werden.** 
  
-Bei Betrieben, die im Mehrschichtbetrieb arbeiten, ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Ersthelfer sinnvoll auf die vorhandenen Schichten verteilt eingesetzt werden.  
-<note important>Der Erste-Hilfe-Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber", den fast alle Mitarbeiter haben, reicht für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer nicht aus!</note> 
- 
-===== Ersthelferliste ===== 
-^  Name des Mitarbeiters  ^  Ersthelferausbildung durch  ^  Prüfungsdatum  ^ 
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-====== 
-{{tag>AS 55 }} 
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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