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Vertreter-Information VI 37/2024

XRechnung

Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zum 01. Januar 2025 beschlossen.

Eine E-Rechnung muss zukünftig einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 entsprechen.
Diese Formatanforderungen erfüllen nach aktuellem Stand die XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format, eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei.

Für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Geschäftsverkehr erfüllen wir Folgendes:

Ab Januar 2025 sind wir bereit, elektronische Rechnungen zu empfangen. Grundsätzlich hat Deutschland zwei Rechnungsformate angenommen, die den EN 16931-Standards entsprechen: ZUGFeRD und XRechnung.
Der Lieferant darf Rechnungen weiterhin ausstellen als Papierrechnungen, PDFs (unstrukturiertes Format) oder nicht EN-konforme EDI-Rechnungen.

Wir müssen erst ab 2027 E-Rechnungen verpflichtend ausstellen und erfüllen somit umfänglich die Bestimmungen!

Bad Camberg, 18.12.24/spy/tb

Page: haca:infos:vertreterinformation:vi_37-2024 Creator: Beatrix Herzog Date: 18/12/2024 06:28

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