Im Rahmen der Konformitätsbewertung muss der Hersteller nachweisen, dass er in der Lage ist tragende Bauteile und Bausätze entsprechend den Anforderungen der EN 1090 zu liefern. Der Nachweis umfasst
Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils die deklarierten Leistungsmerkmale (vgl. EN 1090-1, Punkt 6.2 -Tabelle 1) folgendermaßen zu erfassen:
Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem Protokoll dokumentiert und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.