Deklarationsverfahren für Bauprodukte
CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Leistungserklärung nach BauPVO
Allgemeine Hinweise
- Aussehen und Inhalt der CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium sind in der DIN EN 1090-1 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“ geregelt. Die Beispiele in nachstehender Tabelle entsprechen denen aus dem Anhang ZA der DIN EN 1090-1.
- Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung der Produkte muss für diese noch eine Leistungserklärung entsprechend den Vorgaben der Bauproduktenverordnung ausgestellt werden, die die bisher erforderliche Konformitätserklärung (nach Bauproduktenrichtlinie) ersetzt.
- Die Leistungserklärung ist mit einer eindeutigen (vom Hersteller frei wählbaren) Nummer (DoP = Declaration of Performance) zu versehen, die eine Zuordnung zu der entsprechenden CE-Kennzeichnung sicherstellt.
Die Formulare für die Erstellung der CE-Kennzeichnung wurden daher - abweichend von den Beispielen in DIN EN 1090-1 - mit der Zeile „DoP:“ und einem entsprechenden Eingabefeld ergänzt.
- Für die manuelle Erstellung der CE-Kennzeichnung stehen - entsprechend nachstehender Beispiele - vier unterschiedliche Formulare zum Ausfüllen zur Verfügung sowie ein „Universalformular“ für die manuelle Erstellung der zugehörigen Leistungserklärung.
Abweichend von der manuelle Erstellung der beiden Dokumente können diese auch - über das Ausfüllen automatisch generiert werden, wenn eine Bauteilspezifikation mittels FB 72-3 erstellt wird.
Besonderer Hinweis
Das Brandverhalten der Konstruktionsmaterialien Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium und eloxiertes Aluminium fällt entsprechend der europäischen Klassifizierung in Klasse A1 (siehe Beispiel- Bilder) und muss nicht dokumentiert werden.
Bei beschichteten Bauteilen ist jedoch nachzuweisen, dass die Klasse des Bauteils mit den Anforderungen hinsichtlich seiner Anwendung und Funktion übereinstimmt. Die Klassifizierung muss nach 13501-1 erfolgen.
Beschichtungen, die zu Oberflächenschutz oder aus anderen Gründen auf Stahl- und Aluminiumbauteile aufgebracht werden, können die A1-Klassifizierung verändern. Angaben zum Verhalten von organisch beschichteten Stahlblechen sind EN 14782 und EN 14783 zu entnehmen.
CE-Kennzeichnung
von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090-1
Ausfüllen d. CE-Kennzeinung
Leistungserklärung
In folgendem Bild ist eine beispielhaft ausgefüllte Muster-Leistungserklärung der zugehörigen (modifizierten) Muster-CE-Kennzeichnung (für Deklarationsverfahren 3a) gegenübergestellt.
In die Muster-CE-Kennzeichnung wurde dabei eine zusätzliche Spalte mit der Nummer der Leistungserklärung aufgenommen (siehe blaue Markierung).




