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PA 82-3

Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung
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Geers-DL, M. Schröck/ 19.01.2015 in Arbeit

PA 82-03 "Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung"

1. Stahl- Bauteile und -Tragwerke

Zusätzlich zur 100% Sichtprüfung sind weitere zerstörungsfreie Prüfungen in folgendem Umfang durchzuführen:

Art der Schweißnaht Werkstatt- und Baustelle
EXC2 EXC3 EXC4
Zugbeanspruchte querverlaufende Stumpfnähte und teilweise
durchgeschweißte Nähte in zugbeanspruchten Stumpfstößen:
……………………. U≥ 0,5
……………………. U< 0,5


10%
0%


20%
10%


100%
50%
Querverlaufende Stumpfnähte und teilweise durchgeschweißte Nähte :
……………………. in Kreuzstößen
……………………. in T- Stößen

10%
5%

20%
10%

100%
50%
Zug- oder scherbeanspruchte querverlaufende Kehlnähte:
……………………. mit a > 12 mm oder t > 20 mm
……………………. mit a ≤ 12 mm oder t ≤ 20 mm

5%
0%

10%
5%

20%
10%
Vollständig durchgeschweißte Längsnähte zwischen
Steg und Obergurt bei Kranbahnträgern
10% 20% 100%
Andere Längsnähte und Nähte angeschweißter Steifen 0% 5% 10%
U= Ausnutzungsgrad, a= Nahtdicke, t= dickster Grundwerkstoff im Anschluss


  • Stumpfnähte: Durchstrahlungsprüfung (RT) oder Ultraschallprüfung (UT)
  • Kehlnähte: Oberflächenrissprüfung durch MT oder PT

Die Verfahren RT, UT, MT, PT dürfen nur durch qualifiziertes Personal nach DIN EN ISO 9712 (Vorgängernorm DIN EN 473) Level 2 durchgeführt werden.

Die 100%ige Sichtprüfung (VT) muss folgende Prüfkriterien beinhalten:

  • Überprüfung ob alle Schweißnähte vorhanden sind
  • Kontrolle der Schweißnahtqualität (a-Maß, Poren etc.)
  • Zündstellen und Bereiche mit Schweißspritzern.

Durchgeführte Reparaturen an Schweißnähten sind zu überprüfen. Sie müssen die Anforderung an die ursprünglichen Schweißnähte erfüllen.

2. Aluminium- Bauteile und Tragwerke

Zusätzlich zur 100% Sichtprüfung aller Schweißnähte sind mindestens die in Tabelle 1 bzw. Tabelle 2 genannten zusätzlichen zf-Prüfugen festzulegen und durchzuführen.
Die %- Angaben beziehen sich dabei auf die Nahtlänge(n), gelten für jedes Bauteil bzw. Tragwerk und sind für jede Schweißanweisung1) zu berücksichtigen.

Tabelle 1: Aluminium-Bauteile und Tragwerken der Beanspruchungskategorie SC1

Nahtart Ausnutzungs-
klasse
Ausführungsklasse
EXC1 EXC2 EXC3 EXC4
Stumpfnähte unter Querzug- und Scherbeanspruchung UR3 5 10 20 Im Einzelfall festzulegen
UR2 5 10
Alle anderen Nähte UR3 5 10
UR2 5

Tabelle 2: Aluminium-Bauteile und Tragwerken der Beanspruchungskategorie SC2

Nahtart Ausnutzungs-
klasse
Ausführungsklasse
EXC1 EXC2 EXC3 EXC4
Stumpfnähtea aller Bewertungsgruppen und
Kehlnähte der Bewertungsgruppe Bb unter Zugc- oder Scherbeanspruchung
- (ausgenommen Kerbfälle 3.5 und 3.5 nach EN 1999-1-3, Tabelle J.3)
UR3 20 50 100
UR2 10 20 50
Kehlnähte unter Zug- und Scherbeanspruchung UR3 10 20 50
UR2 5 10 20
Alle anderen Nähte UR3 5 10 10
UR2 5 5
a Stumpfnähte mit teilweiser Durchschweißung (siehe einschlägigen Kerbfall in EN 1999-1-3) sind EN 1999-1-1 bei Ermüdung nicht erlaubt.
b Betrifft nur Kehlnähte bei denen EN 1999-1-3 für innere Fehler die Bewertungsgruppe B fordert.
c Eingeschlossen sind damit auch jene Nähte, die durch die über sie angeschlossenen Bauteile in Längsrichtung beansprucht (gedehnt) werden.

1) Die ersten 5 Schweißungen, die nach einer neuen Schweißanweisung durchgeführt werden, sind über 100% der Länge (aber nicht mehr als 300 mm pro Schweißnaht) zu
. . . prüfen und müssen Bewertungsgruppe B entsprechen. Diese Prüfungen dürfen an verschiedenen Bauteilen oder Tragwerken - unabhängig von deren Ausführungsklasse -
. . . durchgeführt werden.
. . . Bei Nichtübereinstimmung der Verbindungen müssen die Gründe dafür gefunden, behoben und erneut eine Serie von 5 Schweißungen geprüft werden.

  • Stumpfnähte:
    ● EXC1 und EXC2 - Durchstrahlungsprüfung (RT) oder Ultraschallprüfung (UT)
    ● EXC3 und EXC4 - Eindringprüfung (PT) und Durchstrahlungsprüfung (RT) oder Ultraschallprüfung (UT)
  • Kehlnähte:
    ● EXC1 - nicht erforderlich
    ● EXC2, EXC3 und EXC4 - Eindringprüfung (PT)

Die jeweils durchzuführenden zf-Prüfverfahren Personen festzulegen, die nach DIN EN ISO 9712 (Vorgängernorm DIN EN 473) Level 3 qualifiziert sind.
Für die Durchführung der Prüfungen mittels der Verfahren RT, UT, PT ist qualifiziertes Personal nach DIN EN ISO 9712 (vormals EN 473, Level 2) einzusetzen.

  • Sichtprüfung (100%) entsprechend DIN EN ISO 17637,
    ● alle Schweißnähte vorhanden,
    ● Form und Oberfläche (a-Maß, Poren etc.) i.O., …
  • Bei Anwendung der Durchstahlungsprüfung muss Prüfklasse B nach DIN EN ISO 17636 erreicht werden (vgl. EN 1090-3, Pkt. 12.4.2.1)
  • Für die Ultraschallprüfung von Bauteilen unter vorwiegend ruhender Belastung (SC1) gilt Prüfklasse B nach DIN EN ISO 17640.

Durchgeführte Reparaturen an Schweißnähten sind erneut zu überprüfen. Sie müssen die Anforderung an die ursprünglichen Schweißnähte erfüllen.
Keine Verbinddung und kein Teil einer Schweißnaht darf ohne spezielle Erlaubnis mehr als zweimal erneut geschweißt oder repariert werden und
ggf. reparierte Bereiche sind in den Ausführungsunterlagen anzugeben.



3. Änderungsübersicht

Datum Geändert durch Stichwortartige Beschreibung der Änderungen Version
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  • managementsystem/anweisungen/pruefanweisungen/zfp_schweissnahtpruefung_pa_82-3.1421662044.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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