managementsystem:prozessbeschreibungen:materialwirtschaft_pb_74-1

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-|Geers-DL, M.Schröck11.10.11  \\  |      In Arbeit  |+|Geers-DL, H.Geers 03.07.2017    |    H. Hassler/ 11.07.2017     ^
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-====== PB 74-1 „Materialwirtschaft“ ======+====== PB 74-01 „Materialwirtschaft“ ======
 ====== 1. Zweck und Anwendungsbereich ====== ====== 1. Zweck und Anwendungsbereich ======
 Die Prozessbeschreibung regelt die Vorgehensweise für folgende Bereiche der Materialwirtschaft: Die Prozessbeschreibung regelt die Vorgehensweise für folgende Bereiche der Materialwirtschaft:
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 Der Einkauf erstellt die Bestellungen und leitet diese in Schriftform an die jeweiligen Lieferanten weiter. Dabei ist darauf zu achten, dass **die Bestellungen vollständige Angaben enthalten**, insbesondere Der Einkauf erstellt die Bestellungen und leitet diese in Schriftform an die jeweiligen Lieferanten weiter. Dabei ist darauf zu achten, dass **die Bestellungen vollständige Angaben enthalten**, insbesondere
   * Zeichnungsnummern (ggf. mit Änderungsindex) angeben   * Zeichnungsnummern (ggf. mit Änderungsindex) angeben
-  * Kundennormen weitergeben (z.B. LAT Normen)+  * Kundennormen weitergeben
   * Ggf. Spezifikationen, Prüfanweisungen aufführen   * Ggf. Spezifikationen, Prüfanweisungen aufführen
-  * Erforderliche Nachweise (z.B. Materialnachweise, Protokolle, etc.)+  * Erforderliche Nachweise (z.B. Materialnachweise, Protokolle, etc.)  \\  **Im bauaufsichtlich geregelten Bereich sind ab Ausführungsklasse EXC 2 meist 3.1 Materialprüfbescheinigungen erforderlich!**  \\  Ausnahmen siehe [[:infos:fachbereiche:einkauf:stahl_kennzeichnungen|"Prüfbescheinigungen und CE-Kennzeichnung von Stahl]]
   * Serien- und Chargennummern mitteilen, sofern anwendbar   * Serien- und Chargennummern mitteilen, sofern anwendbar
  
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 ===== 5.3 Maßnahmen/ Konsequenzen ===== ===== 5.3 Maßnahmen/ Konsequenzen =====
-Bei wiederholten Fehllieferungen oder bei gravierenden Fehlern, wird der Lieferant zur Durchführung von geeigneten Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert. Die Dokumentation erfolgt anhand des Formblattes [[managementsystem:formblaetter:8d_report_fb_85-3|FB 85-„8D Report.“]]+Bei wiederholten Fehllieferungen oder bei gravierenden Fehlern, wird der Lieferant zur Durchführung von geeigneten Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert. Die Dokumentation erfolgt anhand des Formblattes [[:managementsystem:formblaetter:8d_report_fb_85-1|FB 85-„8D Report.“]]
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 Auf Grund des Resultats der Lieferantenbewertung oder aktueller Qualitätsmängel, kann der Leiter des Qualitätswesens einen Lieferanten für bestimmte Lieferungen oder für alle Lieferungen sperren. Der Einkauf ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Sperre. Auf Antrag des Einkaufs, z.B. bei fehlenden Alternativlieferanten, kann die Sperrung vom Leiter des Qualitätswesens aufgehoben werden. Bei möglichen Alternativlieferanten darf bei gesperrten Lieferanten bis zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen nicht mehr bestellt werden.  \\ Auf Grund des Resultats der Lieferantenbewertung oder aktueller Qualitätsmängel, kann der Leiter des Qualitätswesens einen Lieferanten für bestimmte Lieferungen oder für alle Lieferungen sperren. Der Einkauf ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Sperre. Auf Antrag des Einkaufs, z.B. bei fehlenden Alternativlieferanten, kann die Sperrung vom Leiter des Qualitätswesens aufgehoben werden. Bei möglichen Alternativlieferanten darf bei gesperrten Lieferanten bis zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen nicht mehr bestellt werden.  \\
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   * Alle Materialien sind so zu kennzeichnen, dass ihre Identifizierung und Verwendungsfähigkeit jederzeit zweifelsfrei zu erkennen ist.   * Alle Materialien sind so zu kennzeichnen, dass ihre Identifizierung und Verwendungsfähigkeit jederzeit zweifelsfrei zu erkennen ist.
  
-  * Zum Transport werden Produkte und Materialien so ge- bezw. verpackt oder gebündelt, dass Beschädigungen oder Beeinträchtigungen der Verwendungsfähigkeit ebenso ausgeschlossen sind, wie Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt.  \\  Insbesondere ist bei der Auswahl von Packart, Verpackungsmaterial (sofern erforderlich) und Lagerungsbedingungen die Verhinderung von Korrosionsbildung zu beachten. +  * Zum Transport werden Produkte und Materialien so ge- bezw. verpackt oder gebündelt, dass Beschädigungen oder Beeinträchtigungen der Verwendungsfähigkeit ebenso ausgeschlossen sind, wie Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt.  \\  Insbesondere ist bei der Auswahl von Packart, Verpackungsmaterial (sofern erforderlich) und Lagerungsbedingungen die Verhinderung von Korrosionsbildung zu beachten
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 +  * HV- Verbindungsmittel sind vor Witterungseinflüssen geschützt und trocken zu lagern. HV- Garnituren von verschiedenen Herstellern dürfen nicht vermischt werden
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-{{tag>PB 74 1090}}+{{tag>PB 1090}}
  
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)