managementsystem:richtlinien:allgemein:aufbauorganisation_rl_55-1

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-|Geers-DLH. Geers /08.10.2008  |      In Arbeit  |\\ + Geers-DL / 18.01.2015              |  H. Hassler OHelwig  03.02.2016                                      ^                          
-\\ + 
-\\ +====== RL 55-01 „Aufbauorganisation“ =======
-====== RL 55-1 „Aufbauorganisation“ =======+
 ====== 1. Zweck und Geltungsbereich ====== ====== 1. Zweck und Geltungsbereich ======
 Diese Richtlinie beschreibt die Aufbauorganisation unseres Unternehmens und definiert die Aufgaben und Verantwortungen der erforderlichen Beauftragten. **Sie gilt für das gesamte Unternehmen und alle Mitarbeiter.** Diese Richtlinie beschreibt die Aufbauorganisation unseres Unternehmens und definiert die Aufgaben und Verantwortungen der erforderlichen Beauftragten. **Sie gilt für das gesamte Unternehmen und alle Mitarbeiter.**
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 Aufbau und Struktur unseres Unternehmens sind im [[unternehmen:organisatorisches:organigramm|Organigramm]] dargestellt. Wesentliche Aufgaben werden (falls erforderlich) in [[unternehmen:mitarbeiter:stellenbeschreibung:mainmenu|Stellen-/Funktionsbeschreibungen]] näher definiert. Aufbau und Struktur unseres Unternehmens sind im [[unternehmen:organisatorisches:organigramm|Organigramm]] dargestellt. Wesentliche Aufgaben werden (falls erforderlich) in [[unternehmen:mitarbeiter:stellenbeschreibung:mainmenu|Stellen-/Funktionsbeschreibungen]] näher definiert.
  
-Zusätzlich dazu sind die Funktionen der „Beauftragten“ – also von Personen mit besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen gesetzlicher, behördlicher oder normativer Anforderungen – in dieser Richtlinie generell beschrieben. Die persönliche Benennung der verschiedenen in unserem Unternehmen eingesetzten Beauftragten ist aus der [[unternehmen:organisatorisches:beauftragte_li_55-1|Liste der Beauftragten]] sichtlich. +Zusätzlich dazu sind die Funktionen der „Beauftragten“ – also von Personen mit besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen gesetzlicher, behördlicher oder normativer Anforderungen – in dieser Richtlinie generell beschrieben. Die persönliche Benennung der verschiedenen in unserem Unternehmen eingesetzten Beauftragten ist aus der [[unternehmen:organisatorisches:beauftragte_li_55-1|Liste der Beauftragten]] ersichtlich.
- +
-===== 3.1 Beauftragte ===== +
-Nachfolgend aufgeführt sind die mindestens zu benennenden Beauftragten, wie sie sich aus gesetzlichen Forderungen oder den gültigen Qualitätsmanagementnormen ergeben.+
  
-  * Qualitätsbeauftragten +Nachfolgend aufgeführt sind Funktionen für die - auf Grundlage rechtlicher Anforderungen und/oder Normen eine schriftliche Beauftragung erforderlich ist, wenn die entsprechenden Aufgaben und Pflichten an Mitarbeiter übertragen werden.
-  * Produktkonformität/-haftung +
-  * Arbeitssicherheit +
-  * Gesundheitsschutz +
-  * Exportkontrolle +
-  * Datenschutz +
-  * Prüfmittel +
-  * Werkseigene Produktionskontrolle +
-  * Verantwortliche Schweißaufsicht (vSAP) +
-  * Strahlenschutz +
-Bei Bestehen von den unter Umweltschutz genannten Voraussetzungen: +
-  * Abfall +
-  * Immissionsschutz +
-  * Gewässerschutz+
  
-==== 3.1.1 Qualität ====+===== 3.1 Qualitätsmanagement =====
 Die Geschäftsführung ernennt den ihr direkt unterstellten und von allen anderen Bereichen unabhängigen „Beauftragten der obersten Leitung“ (QMB). Dessen wesentlichen Aufgaben des QMB sind: Die Geschäftsführung ernennt den ihr direkt unterstellten und von allen anderen Bereichen unabhängigen „Beauftragten der obersten Leitung“ (QMB). Dessen wesentlichen Aufgaben des QMB sind:
   * Implementierung der im Managementsystem beschriebenen qualitätsrelevanten Regelungen in die gesamte Unternehmensorganisation.   * Implementierung der im Managementsystem beschriebenen qualitätsrelevanten Regelungen in die gesamte Unternehmensorganisation.
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   * Koordination externer Audits (3rd + 2nd Party).   * Koordination externer Audits (3rd + 2nd Party).
   * KVP Prozess unterstützen.   * KVP Prozess unterstützen.
-  * Ansprechpartner für Q-Probleme. +  * Ansprechpartner für Qualtiäts-Probleme. 
-  * Schulungen zum Thema QM.+  * Schulungen zum Thema Qualitätsmanagement.
  
-==== 3.1.2 Produktkonformität/ -haftung ==== +===== 3.2 WPK ===== 
-Zu den Aufgaben des Beauftragten für Produktkonformität/ -haftung gehören insbesondere Tätigkeiten, die zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben aus den EG-Richtlinien (CE-Kennzeichnung) und Gesetzen der Sicherheit und der Konformität mit den technischen Anforderungen (EN 1090) der hergestellten Produkte des Betriebes dienen+Zu den Aufgaben des Verantwortlichen der werkseigenen Produktionskontrolle gehört es die Einhaltung rechtlicher Vorgaben aus EG-Richtlinien und Gesetzen zur Produktsicherheit und -konformität sicherzustellen. Dazu überwacht er die verschiedenen Phasen der Produkterstellung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben und achtet beispielsweise auf  
-Im Wesentlichen sind dies:+  * das Vorhandensein erforderlicher personeller und technischer Ressourcen 
 +  * die ordnungsgemäße Durchführung qualitätsrelevanter Prozessschritte und Prüfungen 
 +  * die Vollständigkeit erforderlicher Nachweise und Dokumente 
 +  * die Freigabe zur Untervergabe und Kontrolle externer Arbeitsschritte  
 +Bei Beanstandungen oder festgestellten Abweichungen leitet er in Absprache und Zusammenarbeit mit den Prozessverantwortlichen und dem QMB entsprechende Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ein \\   
 +Sofern vereinbart gehört es außerdem zu seinen/ihren Aufgaben die zur Konformitätsbestätigung erforderlichen Dokumente [[:managementsystem:formblaetter:konformitaetserklaerung_fb_82-10|(z.B. die Leistungserklärung)]] auszustellen und haftungsrelevant zu unterschreiben.
  
-  * die Einhaltung von Vorschriften bzgl. Sicherheit unserer Produkte überwachen+===== 3.3 vSAP ===== 
-  Sicherheitsabnahmen am Aufstellungsort durchführen. +Die **verantwortliche** Schweißaufsicht hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schweißfachbetrieb die notwendigen Qualifikationen und Vorgaben für alle Schweißprozesse, Werkstoffgruppen, Nahtarten und Schweißpositionen besitzt und anwendet, die in der Fertigung gebraucht werdenDer Nachweis für die Qualifikation wird in der Regel durch die Prüfung mittels einer anerkannten Prüfstelle erbracht  \\   
-  bei Sicherheitsproblemen Mängelberichte erstellen und deren Erledigung überwachen. +Zu den wesentlichen Aufgaben der verantwortlichen Schweißaufsicht gehören:
-  Zu sicherheitstechnischen Fragen beraten und diese beantworten. +
-  Kontakte zu Behörden und Instituten pflegen. +
-  * Die Erstellung von Gefahrenanalysen überwachen. +
-  * Die Geschäftsführung bei relevanten Änderungen im Bereich Sicherheit informieren. +
-  * EG-/Konformitätserklärungen ausstellen und haftungsrelevant unterschreiben.+
  
-==== 3.1.3 Arbeitssicherheit ==== +  * Vertragsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte  
-Bei der Arbeitssicherheit ist zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) und den Sicherheitsbeauftragten (SIBA) zu unterscheidenDie Fachkraft für Arbeitssicherheit kann intern oder extern schriftlich bestellt werden. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Fachkraft für Arbeitsicherheit. Die Sicherheitsbeauftragten sind intern zu bestellen.+  * Konstruktionsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte  
 +  * Schweißwerkstoffüberwachung in Bezug auf Eignung, Anforderungen, Verfahren, Lieferbedingungen, Kennzeichnung usw.  
 +  * Lieferantenbewertung in Bezug auf schweißtechnische Aufgaben  
 +  * Schweißeinrichtungsüberwachung/-beschaffung/-eignung  
 +  * Überwachung der schweißtechnischen Arbeitsvorgänge  
 +  * Schweißtechnische Qualitätssicherung  
 +  * Prüfung und Bewertung der Schweißergebnisse  
 +  * Dokumentation der schweißrelevanten Unterlagen  
 +  * Erstellen von Schweiß- und Prüfplänen  
 +  * Schulung des Schweißpersonals  
 +  * Schnittstelle zu Überwachungsinstitutionen wie z.BTÜV oder SLV
  
 +==== vSAP und SAP ====
 +Die Aufgaben und Kompetenzbereiche der Schweißaufsicht sind in der [[managementsystem:richtlinien:schweissen:schweissaufsicht_rl_55-2|RL 55-2 „Schweißaufsicht“]] näher beschrieben.
 +
 +===== 3.4 Prüfmittel =====
 +Der Prüfmittelbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung der Forderungen an Prüfmitteln, sowie an die Zuverlässigkeit und Fähigkeit von Prüfmitteln. Darüber hinaus ist er für die Überwachung und Kalibrierung der am Standort eingesetzten Prüfmittel verantwortlich.
 +Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:
 +
 +  * Verwaltung des Prüfmittelbestandes (Püfmittelüberwachung)
 +  * Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
 +  * Planung der Kalibrierung und Festlegung der Kalibrierintervalle (Prüfintervalle), sowie Auswahl der externen Kalibrierdienste
 +  * Anfordern der zur Kalibrierung fälligen Prüfmittel aus den Fachbereichen.
 +  * Pflegen und Verwalten der Kalibrier-Zertifikate
 +
 +===== 3.5 Arbeitssicherheit =====
 +Rechtliche Grundlage für die Verantwortung/Betreuung bezüglich Arbeitssicherheit (und Gesundheitsschutz) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2, die die entsprechenden Vorgaben näher beschreibt und die Aufgaben konkretisiert. Die Regelungen gelten für alle Unternehmen (auch Kleinbetriebe ab 1 Mitarbeiter).
 +  
 +Für die der Wahrnehmung der Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit ist eine entsprechende Fachkunde nachzuweisen.  Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA oder auch FASI) kann intern oder extern schriftlich oder vertraglich bestellt werden.  \\  
 Zu den wesentlichen Aufgaben der **Fachkraft für Arbeitssicherheit** gehören: Zu den wesentlichen Aufgaben der **Fachkraft für Arbeitssicherheit** gehören:
  
   * Beratung der Geschäftsführung und der für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortlichen Personen.   * Beratung der Geschäftsführung und der für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
   * Durchführung regelmäßiger Arbeitsstättenbegehungen im Rahmen der Arbeitsschutzausschusssitzungen.   * Durchführung regelmäßiger Arbeitsstättenbegehungen im Rahmen der Arbeitsschutzausschusssitzungen.
-  * Regelmäßige Überprüfung und Überwachung, dass die in Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, Merkblättern usw. vorgeschriebenen technischen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sind+  * Regelmäßige Überprüfung und Überwachung, dass ...  \\  die in Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, Merkblättern usw. vorgeschriebenen technischen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sind,  \\  die technischen Schutzeinrichtungen funktionsfähig und die persönlichen Schutzausrüstungen in gebrauchsfähigem Zustand sind und benutzt werden,  \\  alle Mitarbeiter den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln, Arbeitsgegenständen und Arbeitsstoffen kennen und Durchführung diesbezüglicher Unterweisungen. 
-  * … die technischen Schutzeinrichtungen funktionsfähig und die persönlichen Schutzausrüstungen in gebrauchsfähigem Zustand sind und benutzt werden+  * Unterstützung und Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Gefährdungsbeurteilungen 
-  * … alle Mitarbeiter den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln, Arbeitsgegenständen und Arbeitsstoffen kennen und Durchführung diesbezüglicher Unterweisungen.+  * Kontrolle und Überprüfung, dass die nach DGUV 3 (bisher BGV A3) erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden. 
 +  * Erstellung gesetzlich erforderlicher Dokumente (z.B. Ex-Schutzdokument) 
 +  * Unfalluntersuchungen
  
-Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern unterstützen die **Sicherheitsbeauftragten** die Sicherheitsfachkraft und die Organisationsverantwortlichen bei der Durchführung des Unfallschutzes im täglichen Arbeitsablauf.  \\  +==== Sicherheitsbeauftragte ==== 
 +Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern unterstützen die **Sicherheitsbeauftragten** (kurz SIBE genannt) die Sicherheitsfachkraft und die Organisationsverantwortlichen bei der Durchführung des Unfallschutzes im täglichen Arbeitsablauf und nehmen an Arbeitsschutzausschusssitzungen teil.  \\  
 Sie achten im Arbeitsalltag fortlaufend auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung sowie auf das Auftreten von Unfall- und Gesundheitsgefahren.  \\ Sie achten im Arbeitsalltag fortlaufend auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung sowie auf das Auftreten von Unfall- und Gesundheitsgefahren.  \\
 Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten wird von der zuständigen BG in Abhängigkeit von der Gefahrklasse des Unternehmens bestimmt. Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten wird von der zuständigen BG in Abhängigkeit von der Gefahrklasse des Unternehmens bestimmt.
  
-==== 3.1.4 Gesundheitsschutz ==== +===== 3.6 Betriebsärztliche Betreuung ===== 
-Die Aufgaben des schriftlich zu bestellenden Betriebsarztes umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:+Die Aufgaben des (entspr. ASiG und DGUV-Vorschrift 2) schriftlich zu bestellenden Betriebsarztes umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
  
   * Beratung der Geschäftsführung und der verantwortlichen Personen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung   * Beratung der Geschäftsführung und der verantwortlichen Personen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung
   * Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung   * Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
   * Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen   * Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen
 +  * Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  
-==== 3.1.5 Exportkontrolle ==== +===== 3.7 Sonstige ===== 
-  * Prüfung von Anfragen aus den Vertriebsabteilungen, ob ein Antrag an das BAFA erforderlich istDies ist immer dann zu bejahen, wenn es sich bei der auszuführenden Ware um Dual-Use-Ware oder beim Exportland um ein „Embargoland“ handelt. +Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen sind ggffolgende weitere schriftliche Beauftragungen vorzunehmen:
-  * Falls erforderlich, Antragsstellung an das BAFA mit genauer Beschreibung von Ware und Kunde.  \\  Falls kein Antrag nötig ist, wird zumindest ein interner Vorgang angelegt. +
-  * Auslage der aktuellen Gesetzestexte und Pflege aller relevanten (AL-Embargolisten, etc.) sowie Vorgänge und Schriftverkehr. +
-  * Beratung interner Abteilungen+
  
-==== 3.1.Datenschutz ==== +==== 3.7.Datenschutz ==== 
-Der intern zu bestellende Datenschutzbeauftragte berichtet direkt an die Geschäftsführung. Er ist in Ausübung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.+Ein Datenschutzbeauftragter ist entsprechen DBSG §4f zu bestellen, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und mehr als 9 Personen ständig mit dieser Tätigkeit betraut sind. Ob in Ihrem Unternehmen eine entsprechende Bestellung erforderlich ist, kann mit Hilfe eines [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzbeauftragte/Inhalt/Betriebliche_Datenschutzbeauftragte/Inhalt/Check/Check.php|Selbstchecks]] des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW geprüft werden.  \\   
 +Sofern eine Bestellung erforderlich ist, berichtet der (intern zu bestellendeDatenschutzbeauftragte direkt an die Geschäftsführung. Er ist in Ausübung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
 Es ist zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird. Es ist zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird.
  
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   * Er stellt die Zuverlässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sicher.   * Er stellt die Zuverlässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sicher.
  
-==== 3.1.7 Prüfmittel ==== +====== 4Mitgeltende Unterlagen ====== 
-Der Prüfmittelbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung der Forderungen an Prüfmitteln, sowie an die Zuverlässigkeit und Fähigkeit von PrüfmittelnDarüber hinaus ist er für die Überwachung und Kalibrierung der am Standort eingesetzten Prüfmittel verantwortlich. +{{topic>55 -LI -FB -AS}} {{topic>RL +sap }} {{topic>55 +FB -LI}} {{topic>55 +LI -AS}} {{topic>55 +AS }}
-Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören: +
- +
-  * Verwaltung des Prüfmittelbestandes (Püfmittelüberwachung) +
-  * Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel +
-  * Planung der Kalibrierung und Festlegung der Kalibrierintervalle (Prüfintervalle), sowie Auswahl der externen Kalibrierdienste +
-  * Anfordern der zur Kalibrierung fälligen Prüfmittel aus den Fachbereichen. +
-  * Pflegen und Verwalten der Kalibrier-Zertifikate +
- +
-==== 3.1.8 Beauftragter der WPK ==== +
-Der Beauftragte der werkseigenen Produktionskontrolle überwacht die verschiedenen Phasen der Produkterstellung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben wie beispielsweise +
-  * das Vorhandensein erforderlicher personeller und technischer Ressourcen +
-  * die ordnungsgemäße Durchführung qualitätsrelevanter Prozessschritte und Prüfungen +
-  * die Vollständigkeit erforderlicher Nachweise und Dokumente +
-  * die Freigabe zur Untervergabe und Kontrolle externer Arbeitsschritte  +
-Bei Beanstandungen oder festgestellten Abweichungen leitet er in Absprache und Zusammenarbeit mit den Prozessverantwortlichen und dem QMB entsprechende Korrekturund Vorbeugemaßnahmen ein. +
- +
-==== 3.1.9 vSAP ==== +
-Die **verantwortliche** Schweißaufsicht hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schweißfachbetrieb die notwendigen Qualifikationen und Vorgaben für alle Schweißprozesse, Werkstoffgruppen, Nahtarten und Schweißpositionen besitzt und anwendet, die in der Fertigung gebraucht werden. Der Nachweis für die Qualifikation wird in der Regel durch die Prüfung mittels einer anerkannten Prüfstelle erbracht.   \\   +
-Zu den wesentlichen Aufgaben der verantwortlichen Schweißaufsicht gehören: +
- +
-  * Vertragsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte  +
-  * Konstruktionsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte  +
-  * Schweißwerkstoffüberwachung in Bezug auf Eignung, Anforderungen, Verfahren, Lieferbedingungen, Kennzeichnung usw.  +
-  * Lieferantenbewertung in Bezug auf schweißtechnische Aufgaben  +
-  * Schweißeinrichtungsüberwachung/-beschaffung/-eignung  +
-  * Überwachung der schweißtechnischen Arbeitsvorgänge  +
-  * Schweißtechnische Qualitätssicherung  +
-  * Prüfung und Bewertung der Schweißergebnisse  +
-  * Dokumentation der schweißrelevanten Unterlagen  +
-  * Erstellen von Schweiß- und Prüfplänen  +
-  * Schulung des Schweißpersonals  +
-  * Schnittstelle zu Überwachungsinstitutionen wie z.B. TÜV oder SLV +
-=== 3.1.9.1 vSAP und SAP === +
-Die Aufgaben und Kompetenzbereiche der Schweißaufsicht sind in der [[managementsystem:richtlinien:schweissen:schweissaufsicht_rl_55-2|RL 55-2 „Schweißaufsicht“]] näher beschrieben. +
- +
-==== 3.1.10 Strahlenschutz ==== +
-Ein Strahlenschutzbeauftragter ist zu bestellen wenn Tätigkeiten verrichtet werden, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung beinhalten (z.B. bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung). Der Strahlenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde gem. §13 RöV Abs. 3 bzw. § 30 StrlSchV besitzen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören: +
-  * Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen +
-  * Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc. +
-  * Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften +
-  * Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen +
- +
-==== 3.1.11 Umweltschutz ==== +
-Zu den Aufgaben des Umweltschutzbeauftragten (UB) gehören u.a. Tätigkeiten, die zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zu Abfall, Gewässerschutz und Immissionsschutz für einen ordnungsgemäßen und umweltgerechten Betrieb, sowie zur Verbesserung der Umweltaspekte im Betrieb dienen.  \\   +
-Der Umweltschutzbeauftragte ist berechtigt und verpflichtet, +
-  * die Einhaltung umweltrelevanter Gesetzte, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu überwachen. +
-  * die Geschäftsführung und die Betriebsangehörigen über Änderungen zu informieren und zu beraten. +
-  * umweltrelevante Dokumente, Aufzeichnungen und Checklisten zu erstellen und zu pflegen. +
-  * für Betriebsangehörige bei Bedarf entsprechende Schulungen zu veranlassen. +
-  * Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln zu unterbreiten und auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Produkte und Verfahren hinzuwirken. +
-  * im Rahmen der Arbeitschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen) regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte durchzuführen. +
-  * Kontakte zu Behörden zu pflegen. +
- +
-In Anwendung der Sachkunde auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist er gegenüber den Mitarbeitern weisungsbefugt. Über die Tätigkeit des Umweltschutzbeauftragten ist der Geschäftsführung jährlich Bericht zu erstatten. +
- +
-Darüber hinaus gilt: +
-  * Beim Betreiben von genehmigungspflichtigen Anlagen (i.S. des §4 BImSchG) und Anlagen, in denen regelmäßig „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ anfallen, ist zusätzlich ein **Abfallbeauftragter** schriftlich zu bestellen und der Behörde (Landratsamt) anzuzeigen. +
-  * Beim Betreiben genehmigungsbedürftiger Anlagen (Anhang 1 5.BImschV) oder aufgrund behördlicher Anordnung ist zusätzlich ein **Immissionsschutzbeaufragter** schriftlich zu bestellen und der Behörde anzuzeigen. +
-  * Bei Einleitung von Abwasser 750 m3/Tag  ins Gewässer oder auf Anordnung der zuständigen Behörde ist zusätzlich ein **Gewässerschutzbeauftragter** schriftlich zu bestellen und der Behörde anzuzeigen (§21 WHG).+
  
 \\ \\
-====== 4. Mitgeltende Unterlagen ====== +\\
-{{topic>55 -LI}} {{topic>LI +55 }} +
  
 ====== 5. Änderungsübersicht ====== ====== 5. Änderungsübersicht ======
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 |+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+| |+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+|
 |  **Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt.  \\  Nur diese unterliegt dem systemspezifischen Änderungsdienst**  | |  **Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt.  \\  Nur diese unterliegt dem systemspezifischen Änderungsdienst**  |
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  • managementsystem/richtlinien/allgemein/aufbauorganisation_rl_55-1.1378301096.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)