| 1. Zweck / Ziel: |
| Die fertigungs- begleitende Prüfung soll verhindern, dass Mängel zur Auslieferung kommen. |
| 2. Geltungsbereich: |
| Für alle Fertigungsabteilungen von HACA- Leitern, Bad Camberg. |
| 3. Beschreibung der Inhalte: |
3. Beschreibung der Inhalte:
3.1 Zwischenprüfungen
Zwischenprüfungen sind nach der Tabelle durchzuführen:

Sondervorgaben (spezielle Prüfungen/ Anweisungen/ Fertigungsvorgaben) werden von der AV in Absprache mit der QS im Arbeitsplan eingepflegt oder durch separate Anweisung ergänzt.
Werden bei der fertigungsbegleitenden Prüfung (Zwischenprüfung) fehlerhafte Teile gefunden, so ist sofort mit den Arbeiten zu stoppen. Maßnahmen (z.B. sperren der Teile, QS informieren) und Korrekturen werden in Abstimmung mit dem Meister und QS durchgeführt. Bereits gefertigte Menge/Losgröße wird aussortiert, nachgearbeitet oder verschrottet. Die Vorgaben werden durch den Meister in Abstimmung mit der QS festgelegt.
Die Gutmenge und der Ausschuss werden auf dem Lohnbeleg in den dafür vorgesehenen Spalten durch den Mitarbeiter dokumentiert.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Zwischenprüfung dokumentiert der Mitarbeiter durch seine Unterschrift unter Prüfergebnis auf dem Lohnbeleg.
3.2 Grenzmuster
Sind für Entscheidungen von Sichtmerkmalen „Grenzmuster“ (noch i.O. / n.i.O.) erforderlich, sind diese mit der QS abzustimmen und durch den Meister bereitzustellen.
3.3 Abweicherlaubnis
Eine Abweicherlaubnis kann nur in schriftlicher Form durch die QS erfolgen. |
| 4. Mitgeltende Dokumente und Unterlagen: |
Fertigungsunterlagen ( Lohnbeleg, Laufkarte, Zeichnungen, Warenanhänger, etc. )
AA 5.4-AA-08 (BDE Lohnscheinerfassung)
FB 5.1-FB-07 (Abweicherlaubnis) |
| 5. Ablauf: |