haca:fachbereiche:qualitaetssicherung:handbuch:arbeitsanweisungen:5.7-aa-01

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Management-
System
Handbuch
VA = Verfahrensanweisung
AA = Arbeitsanweisung
FB = Formblatt
PA = Prüfanweisung
Titel: Datensicherung für Benutzer Bildschirmarbeitsplatz Nr.: HACA 5.7-AA-01
1. Zweck / Ziel:
Regelungen zur Datensicherheit für Benutzer von Bildschirmarbeitsplätzen
2. Geltungsbereich:
Für alle Mitarbeiter der Firma Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG, Bad Camberg, Subunternehmer und Leiharbeiter, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten. Dies sind:
AS 400-Terminals, PC’ s, die am Server angebunden sind und die mit Anbindung an die AS 400 betrieben werden, PC' s ohne Anbindung, PC' s an Fertigungsmaschinen
3. Beschreibung der Inhalte:
3. Beschreibung der Inhalte:
Begriffserklärung

3.1 Datensicherheit
Unter dem Begriff Datensicherheit werden alle Maßnahmen technischer, programmmäßiger, organisatorischer und personeller Art zusammengefasst, die sicherstellen sollen, dass Daten nicht zufällig oder willkürlich zerstört oder beschädigt werden oder missbräuchlich benutzt werden können.

3.2. Datensicherung
Datensicherung bezeichnet das Archivieren von Programmen und Daten zur Vermeidung von Datenverlusten bei Hardwareausfall. Die Datensicherung ist Aufgabe der EDV-Abteilung.

3.3. Datenschutz
Datenschutz bedeutet die Treffung von Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen nach dem Datenschutzgesetz, d.h. die Verhinderung von unerwünschten Folgen der EDV für den ein-zelnen Betroffenen.

3.4 Zugangsberechtigung
Mit Hilfe von Benutzerkennung und Passwörtern wird geregelt, dass die einzelnen Benutzer nur auf diejenigen Programme und Daten zugreifen können, die sie für ihre jeweilige Aufgabenerfüllung bedienen müssen. Die Zugangsberechtigung stellt damit eine wesentliche Maßnahme zur Datensicherheit dar.

Der Zugang zu den FRIDA - Anwendungen auf der AS 400 über PC-Arbeitsplätze wird durch den EDV-Benutzerservice verwaltet und überwacht. Der Bedarf für die Nutzung von PC’ s als Bildschirmarbeitsplatz wird ausschließlich durch die jeweiligen Anforderungen bei der Aufgabenerfüllung geregelt.

3.5 Verriegelung der lokalen Laufwerke bei PC’ s.
Das Herauskopieren und Einspielen von Dateien über Datenträger auf den lokalen Laufwerken ist nicht zulässig, sondern darf nur unter Einschaltung des EDV-Benutzerservices in der EDV-Abteilung vorgenommen werden. Hierzu werden die lokalen Laufwerke soweit möglich per System
verriegelt.

3.6 Virenprüfprogramm
Es ist auf dem PC-Arbeitsplatz des EDV-Benutzerservice und dessen Vertretung ein Virenprüfprogramm installiert, mit dem jeder fremde Datenträger vor dem Einlesen als erstes auf Viren geprüft wird und bei Befall abgewiesen wird. Darüber wird Protokoll geführt.

3.7 Datensicherung
Die Sicherung der auf dem PC mit PC-Anwendungen erstellten Daten ist nicht Aufgabe der einzelnen Mitarbeiter, sondern wird durch die EDV-Abteilung im Rahmen der regelmäßigen Datensicherungsprozeduren automatisch mit erledigt.

3.8 Hinweis
Jeder Mitarbeiter, der an einem Bildschirmarbeitsplatz im Netz arbeitet, verpflichtet sich durch seine Unterschrift unter die in der Anlage aufgeführte Benutzervereinbarung, die dort im einzelnen aufgeführten Regelungen einzuhalten.
4. Mitgeltende Dokumente und Unterlagen:
R 1308 Verpflichtungserklärung
R 1208 Benutzervereinbarung
Freigabe:
Erstellt: Freigegeben
Name: [✓ noll, 2022-07-12] Freigabe offen Name: [✓ helwig, 2022-10-27] Freigabe offen
Datum: Datum:
  • haca/fachbereiche/qualitaetssicherung/handbuch/arbeitsanweisungen/5.7-aa-01.1666858965.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)