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Beauftragung oder Benennung ?

Beauftragung
bedeutet die Verpflichtung zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten, die sich aus gesetzlichen und/ oder normativen Anforderungen ergeben.
Beauftragte Personen müssen nicht zwangsläufig Mitarbeiter des Unternehmens sein. Entsprechend der Komplexität und des zeitlichen Aufwands,
die der jeweiligen Beauftragung zugeordnet werden, können auch externe Personen oder Dienstleister mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten
beauftragt werden (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Beauftragungen sollten immer schriftlich vorgenommen werden. Dabei sind folgende Merkmale zu berücksichtigen:

  • es muss eine wirksame Willenserklärung des/der Beauftragten vorliegen,
  • der/die Beauftragte muss hinreichend qualifiziert sein,
  • die organisatorischen Vorraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben müssen gegeben sein.


Benennung
bedeutet die Zuordnung spezifischer (betrieblicher und/ oder organisatorischer) Aufgaben innerhalb des Unternehmens an entsprechend befähigte Mitarbeiter.
Benennungen bedürfen nicht zwingend der Schriftform, diese empfiehlt sich aber aus Gründen der Rechtssicherheit.
Es ist auch darauf zu achten, dass die „Befähigung“, die einer Benennung zu Grunde liegt, ggf. zu überwachen
und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist (z.B. Ersthelfer-Schulungen).

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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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