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| infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren [2014/08/27 08:22] – administrator | infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren [2025/08/28 12:40] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| - Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung der Produkte muss für diese noch eine Leistungserklärung entsprechend den Vorgaben der Bauproduktenverordnung ausgestellt werden, die die bisher erforderliche Konformitätserklärung (nach Bauproduktenrichtlinie) ersetzt. | - Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung der Produkte muss für diese noch eine Leistungserklärung entsprechend den Vorgaben der Bauproduktenverordnung ausgestellt werden, die die bisher erforderliche Konformitätserklärung (nach Bauproduktenrichtlinie) ersetzt. | ||
| - Die Leistungserklärung ist mit einer eindeutigen (vom Hersteller frei wählbaren) Nummer (DoP = Declaration of Performance) zu versehen, die eine Zuordnung zu der entsprechenden CE-Kennzeichnung sicherstellt. | - Die Leistungserklärung ist mit einer eindeutigen (vom Hersteller frei wählbaren) Nummer (DoP = Declaration of Performance) zu versehen, die eine Zuordnung zu der entsprechenden CE-Kennzeichnung sicherstellt. | ||
| - | - Für die Erstellung der CE-Kennzeichnung stehen - entsprechend nachstehender Beispiele - vier unterschiedliche [[: | + | - Für die manuelle |
| ==== Besonderer Hinweis ==== | ==== Besonderer Hinweis ==== | ||