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Informationen zum Werkstoff "Edelstahl"

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Wortlaut einer Stellungnahme des DIBt zur Einführung europäischer Regelungen für nichtrostende Stähle:

Die Europäischen Regelungen für die Werkstoffauswahl und Bemessung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen DIN EN 1993-1-4 „Allgemeine Bemessungsregeln - Ergänzende Regelungen zur Anwendung von nichtrostenden Stählen“ und für die Ausführung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen DIN EN 1090-2 „Technische Regelungen für die Ausführung von Stahltragwerken“ werden in Deutschland vorläufig nicht bauaufsichtlich eingeführt, da die dort enthaltenen Regelungen nicht den bauaufsichtlichen Anforderungen genügen.

Für die Herstellung von Erzeugnissen sowie die Bemessung und Ausführung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen gilt im bauaufsichtlich geregelten Bereich weiterhin die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen.“


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