management:bwl:foerderung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Förderung, Unterlagen & Informationen

Diese Seite dient der Archivierung Ihrer Förderunterlagen. Die Archivierungsdauer entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Beratungskategorie Thema Inhalt Aktenzeichen / Datum Archivierdauer Unterlagen
Beratungs-
kategorie
Allgemeine Beratung QM-Beratung Einführung QM-System 413/101927445
28.12.2015
31.12.2025 QMH Inhalt
Lenkung fehlerhafter Produkte
QM Handbuch Praeambel 1
QM Handbuch Praeambel 2
Abschlußbericht 20151204
Überweisungsbeleg
Kto. Auszug
Rg 2015120401
QMH Deckblatt
Unternehmenserklärung
Antrag 28.12.15
BAFA Bescheid 101927445
Unternehmensorganisation Anpassung Bauprodukteverordnung 413/101928157
12.02.2016
Verantwortlichkeit_1
Verantwortlichkeit_2
Organigram
Abschlussbericht
Rg 2016020601
Zahlungsbeleg
Merkblatt Thematische Trennung
WPK Bauprodukte
Einbindung Lieferanten
BAFA Bescheid 101928157
Spezielle Beratung Technologie Beratung Schweißtechnik 413/12345
Beratungsthema 2
Besondere Beratung Beratungsthema 1
Beratungsthema 2
Beratungsthemen
Allgemeine Beratung * Wirtschaftliche Beratung
* Finanzielle Beratung
* Personelle Beratung
* Organisatorische Fragen der Unternehmensführung
* Einführung oder Anpassung eines QMS
Spezielle Beratung * Technologische Innovation
* Außenwirtschaftsberatung
* Kooperationsberatung
* Mitarbeiterbeteiligung
* Fachkräftegewinnung
* Compliance
* Arbeitsschutz
* Unternehmensübergabe
Besondere Beratung * Umweltschutz
* Unternehmerinnen
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* Unternehmer(innen) mit Migrationshintergrund
* Mitarbeiter(innen) mit Migrationshintergrund
Die de-minimis Verordnung schreibt vor, dass jeder Empfänger einer staatlichen Förderung verpflichtet ist, alle Fördermittel (Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen und Bürgschaften) die als de-minimis gewährt wurden – bei einem Neuantrag – anzuzeigen.
Darüber hinaus sind diese de-minimis Bescheinigungen für mind. 10 Jahre auf zu heben (Archiv).
Verstößt der Antragsteller einer Förderungsmaßnahme gegen diese Auflage, müssen die bereits erhaltenen Fördergelder im vollen Umfang zurückzahlt werden – ggf. sogar mit einer marktüblichen Verzinsung. Bei einer möglichen Nachprüfung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof oder dem Bundesrechnungshof , sind die gewährten Fördermaßnahmen inhaltliche und kostenmäßig auseinander gehalten vorzulegen.
  • management/bwl/foerderung.1460110558.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)