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Ersthelfer

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der BGV A1 §26 folgendermaßen geregelt:

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer,
  • bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern
    - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Beschäftigten
    - in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten.

Die Ersthelferausbildung muss alle 2 Jahre „aktualisiert“ werden.

Bei Betrieben, die im Mehrschichtbetrieb arbeiten, ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Ersthelfer sinnvoll auf die vorhandenen Schichten verteilt eingesetzt werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber“, den fast alle Mitarbeiter haben, reicht für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer nicht aus!
Name des Mitarbeiters Ersthelferausbildung durch Schulungszeitraum Schulungsort nächste Schulung
T:\K-team\Schulungen T:\K-team\Schulungen T:\K-team\Schulungen Haca-Schulungszentrum




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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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