PB 73-01 "Bemessung"
1. Ziel und Geltungsbereich
Die Bemessung tragender Bauteile oder Konstruktionen dient dem Nachweis, dass neben deren Gebrauchstauglichkeit auch die Tragfähigkeit unter sonstigen zu erwartenden und/oder außergewöhnlichen Belastungssituationen mit angemessener Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Wenn dieser Nachweis in Verantwortung des Herstellers durchgeführt wird, ist er für die normkonforme Ausführung der Berechnungen und die Einhaltung der deklarierten Leistungsmerkmale auch dann verantwortlich, wenn die Bemessung untervergeben wird.
Durch die in dieser Prozessbeschreibung definierte Vorgehensweise stellen wir sicher, dass die statische Bemessung unter kontrollierten, nachvollziehbaren Bedingungen durchgeführt wird und die deklarierten Tragfähigkeitsmerkmale den Anforderungen der relevanten technischen Spezifikationen entsprechen. Die hier festgelegten Regelungen sind verpflichtend einzuhalten von internen Mitarbeitern in Konstruktion und Bemessung und werden auch entsprechend berücksichtigt wenn die statische Berechnung in Untervergabe erfolgt.
2. Allgemeines
- Statische Berechnungen dürfen nur von Personen mit nachgewiesener Qualifikation und entsprechender Erfahrung durchgeführt werden
(vgl. MBO 2008 Art.-62 Bautechnische Nachweise)
- Zur Bemessung eingesetzte Hard- und Software ist regelmäßig zu überprüfen um sicherzustellen, dass:
• relevante normative Änderungen (z.B. Umstellung auf Eurocode) berücksichtigt werden,
• Versions- und/ oder Programmänderungen miteinander kompatibel sind
• durchgeführte Berechnungen verfügbar und nachprüfbar sind
• und die Datensicherheit jederzeit gewährleistet ist.
- Grundlage für die statische Bemessung sind, sofern nichts anderes vereinbart, die relevanten Teile der Eurocodes sowie die Vorgaben
zu Konstruktionsmaterialien und Toleranzen gemäß EN 1090
- Von externen Dienstleistern werden die erforderlichen Nachweise im Rahmen der Lieferantenbewertung und -überwachung eingefordert
(siehe FB 73-1 "Dienstleister-Selbstauskunft Bemessung")
Sofern der Dienstleister kein eigenes (zertifiziertes) System zur Qualtiätsüberwachung (WPK) eingeführt hat, wird er über eine
Liefervereinbarung und ggf. zusätzl. Lieferantenaudit in unsere werkseigene Produktionskontrolle eingebunden.
- Die Überprüfung der Unterlagen und Informationen auf Vollständigkeit erfolgt im Rahmen der Anfrageprüfung und Angebotserstellung.
- Bei Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation statischer Berechnungen sind die Angaben in Checkliste CH 73-1 "Bemessung/ Statik"
zu berücksichtigen.
3. Dokumentation
Um eine Weiterverwendung durch Dritte zu vereinfachen und ein schnelles „Zurechtfinden“ in den Unterlagen sowie deren Vollständigkeit zu gewährleisten, sollten Statiken nach einem einheitlichen Gliederungsschema strukturiert werden:
- Titelseite mit Angaben zu Bauherr/ Auftraggeber, Bauvorhaben, Bauort sowie dem Gesamtumfang (Seitenzahl) der Dokumentation.
- Detailliertes Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen:
• Kurzbeschreibung zu Bauwerk und statischer Konzeption (Maße, Nutzung, Besonderheiten des Tragwerks, nutzungsbedingte und
. ggf. erforderliche besondere Anforderungen, Schutzmaßnahmen, …)
• Grundlagen der statischen Berechnung (zugrundeliegende Dokumente, Zeichnungen, Normen, …)
• Standortangaben (z.B. Wind-, Schneelastzone, NN-Höhenlage, ggf. standortbedingte Besonderheiten, …)
• Angaben zu Baugrundverhältnissen (z.B. angesetzte Bodenpressung, Baugrubensicherung, Unterfangung bei Nachbarbebauung, ….)
• statische Konzeption (Ableitung von Vertikal- und Horizontallasten, Aussteifungssysteme, Fugenanordung, Monatagezustände, …)
• Materialangaben mit ggf. erforderlichen Sonderanforderungen (z.B. Z-Güten) und Eignungsnachweise
• Stahlbauspezifische Festlegungen (vgl. CH 73-1)
• Auflistung der eingesetzten Computerprogramme (einschl. Hersteller und Versionsnummer)
- Übersichtszeichnungen, Positionspläne, Skizzen
Übersichtliche Darstellung der statischen Systeme, Achs- und Reihenbezeichnungen sowie Höhenknoten, Globales Koordinatensystem,
Systemmaße, Positionsnummern, Fugenanordnungen, eindeutig zuordenbare Skizzen aller nachgewiesenen Details
- Lastannahmen
- Berechnungen und Nachweise der relevanten Schnittgrößen, Verformungen und Tragsicherheitsmerkmale (Tragsicherheit,
Gebrauchtauglichkeit, Ermüdungsfestigkeit, Feuerwiderstand) sind übersichtlich und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Anschluss-Schnittgrößen sind in der Berechnung deutlich zu kennzeichnen.
- Schlussseite mit Name und Unterschrift des verantwortlichen Statikers
- Anhang mit EDV-Ausdrucken, Fundamentlasttabellen, Anschlussschnittgrößen, …
4. Prüfung/ Kontrolle
Sofern auf der Grundlage der relevanten behördlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung) eine Prüfstatik nicht ausdrücklich verlangt wird, ist diese im normalen Auftragsumfang nicht enthalten und muss - bei Bedarf - in der Auftragsspezifikation vertraglich vereinbart werden.
Davon unabhängig wird die Statik stichprobenartig auf Plausibilität und Einhaltung der Vorgaben geprüft.
5. Änderungsübersicht
| Datum | Geändert durch | Stichwortartige Beschreibung der Änderungen | Version |
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| Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt. Nur diese unterliegt dem systemspezifischen Änderungsdienst |
