Definition siehe auch Abkürzungen und Begriffe
Die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ist Teil des Konformitätsbewertungsverfahren nach Bauproduktenverordnung und eine Kernforderung der harmonisierten technischen Spezifikation DIN EN 1090-1, die an die Hersteller von Stahl- und Aluminiumtragwerken gerichtet ist.
Eine funktionierende WPK sowie deren Zertifizierung und laufende Überwachung durch eine anerkannte Stelle ist Voraussetzung dafür, dass der Hersteller seine tragenden Bauteile mit dem CE-Zeichen versehen und in Verkehr bringen darf.
Einrichtung, Dokumentation und Aufrechterhaltung der WPK dienen dazu, den Nachweis zu erbringen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte konform sind und den zu erklärenden Leistungsmerkmalen entsprechen, vgl. Leistungserklärung.
Damit wird die Bedeutung der WPK klar, stellt sie doch die Erfüllung der Anforderungen aus der Richtlinie bzw. Spezifikation in entscheidendem Maße sicher. Denn die Erklärung der Konformität im Zuge der laufenden Fertigung der Produkte gibt der Hersteller ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung ab. Sofern es vertraglich nicht anders vereinbart ist, gibt es keine geforderte nachgeschaltete Leistungs- oder Sicherheitsüberprüfung für ein einmal als konform erklärtes Bauteil.
Durch das System der WPK muss - salopp ausgedrückt - geregelt werden: