PA 82-01 „Allgemeine Prüfanweisung“
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Anweisung beschreibt die generellen Prüfungen für Waren innerhalb der Auftragsabwicklung und ist für folgende Bereiche anzuwenden:
- Wareneingang
- Fertigung
- Versand (vor Fremdvergabe und an Kunde)
2. Abkürzungen/ Begriffe
| EK | Einkauf | ——— | LS | Lieferschein | ——— | WE | Wareneingang |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PM | Prüfmittel | VS | Versand | WEP | Wareneingangsprüfung |
3. Wareneingang
3.1 Warenannahme
Um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten, wird bei der Warenannahme nur eine Sichtprüfung folgender Punkte durchgeführt:
- Anzahl der Packstücke/ Einheiten
- Visuelle Kontrolle auf Beschädigungen der Packstücke/ Einheiten
Werden dabei Transportschäden festgestellt, werden diese direkt beim Fahrer/ Spediteur reklamiert und müssen von ihm quittiert werden ansonsten wird die Annahme verweigert.
Die Frachtpapiere/ der Lieferschein wird mit dem Stempel „Annahme unter Vorbehalt“ abgestempelt und unterschrieben.
3.2 Wareneingangsprüfung
Nach der Annahme der Waren sind generell folgende Prüfungen anhand des Lieferscheins durchzuführen:
- Visuelle Prüfung auf Beschädigung der Waren
- Mengenprüfung
- Identitätsprüfung: Ware gegen Lieferschein
- Plausibilitätsprüfung: Lieferschein gegen Bestellung
- Setzen und Ausfüllen des WE-Stempels auf dem Lieferschein
3.2.1 Merkmalskontrolle
Die Stichprobe (Prüfumfang) kann von WE nach eigenem Ermessen festgelegt werden.
3.2.2 Rohmaterial
Neben der Wareneingangsprüfung sind ggf. beauftragte Abnahmeprüfzeugnisse wie folgt zu prüfen:
- Prüfergebnisse mit den vorgegebenen Normen, Spezifikationen vergleichen (Kundenspezifikationen beachten!)
- Prüfung auf dem Zeugnis mit Datum, Kurzzeichen quittieren
- Zeugnisse an EK zum Kopieren oder Einscannen.
(Zeugnisse werden mit Bestellung, LS und Rechnung archiviert)
Nach positiver Prüfung ist das Material freigegeben und der Wareneingang wird vom Einkauf verbucht. Die Ware wird mit einem Eingangsbeleg gekennzeichnet, der folgende Informationen enthält:
- Materialbezeichnung
- Artikelnummer
- Chargen-Nummer (wenn anwendbar)
- Eingangsdatum
- Freigabeunterschrift
3.2.3 Beistellteile
Beigestellte Produkte sind wie gekaufte Waren zu prüfen. Sie sind über die Begleitdokumente identifizierbar oder gekennzeichnet und werden ggf. nach der Wareneingangsprüfung zusätzlich mit Formblatt FB 74-6 „Kundenbeistellungen“ geführt.
Werden Fehler an beigestellten Waren festgestellt sind diese über VV zu reklamieren.
3.3 Besondere Prüfungen
Besondere Prüfungen sind Prüfungen, die über die oben genannten Prüfungen hinausgehen und nach festgelegten Stichproben geprüft werden.
Entweder ist dabei gemäß Anlage 1 und 2 dieser Prüfanweisung vorzugehen oder die Prüfung wird von AV (QW) im Arbeitsplan bzw. den Fertigungsunterlagen individuell spezifiziert:
4. Zwischen- und Endprüfung
Sofern im Arbeitsplan keine spezifischen Prüfanweisungen vorgegeben sind, werden die Zwischen und Endprüfungen durchgeführt wie in Anlage 1 und 2 dieser Prüfanweisung beschrieben.
5. Prüfmittel
Zur Durchführung von Prüfungen müssen kalibrierte Prüfmittel eingesetzt werden.
Anlage 1
Besondere Prüfungen
| Art der Prüfung | Prüfreferenz | Prüfkriterien | Prüfumfang |
|---|---|---|---|
| Zwischenprüfung intern | - Zeichnung - Fertigungsunterlagen | • Sichtvergleich mit Zeichnung, ggf. Kennzeichnung • Prüfung der Hauptmaße nach Zeichnung | Stichprobe gem. Anlage 2 |
| Wareneingang Fremdvergabe | - ggf. Zeichnung - Fertigungsunterlagen - Lieferschein | • Sichtprüfung, ggf. Kennzeichnung • Prüfung der bearbeiteten Merkmale | Stichprobe gem. Anlage 2 |
| Ersmusterprüfung (Zeichnungsteile) | - ggf. Liefervorschrift - Zeichnung - Lieferschein - ggf. Normen | • Sichtvergleich mit Zeichnung, ggf. Kennzeichnung • Prüfung der Maße nach Zeichnung • Prüfung des Protokolls | Intern 100% Extern 100%, wenn kein Prüfnachweis vom Lieferanten |
Prüfumfang :
Bei Stichprobenprüfungen ist die Tabelle gemäß Anlage 2 anzuwenden. Sie basiert auf der DIN ISO 2859 Teil 1, Prüfniveau II.
Bei geringem Fehleraufkommen darf von der normalen Prüfung auf reduzierte Prüfung gegangen werden.
Fehlerhafte Teile in der Stichprobe sind nicht zulässig!
Dadurch musste ein variabeler AQL Wert (AQL = Accepted Quality Level) gewählt werden.
Anlage 2
Stichprobenplan
Tabelle 1: Kennbuchstaben für den Stichprobenumfang
| Losumfang | Prüfniveau | Prüfniveau II | Prüfniveau III |
|---|---|---|---|
| 2 bis 8 | A | A | B |
| 9 bis 15 | A | B | C |
| 16 bis 25 | B | C | D |
| 26 bis 50 | C | D | E |
| 51 bis 90 | C | E | F |
| 91 bis 150 | D | F | G |
| 151 bis 280 | E | G | H |
| 281 bis 500 | F | H | J |
| 501 bis 1200 | G | J | K |
Tabelle 2: Einfach Stichprobenanweisungen
| Kennbuchstabe | normale Prüfung | reduzierte Prüfung | ||
|---|---|---|---|---|
| Stichprobenumfang | AQL-Wert | Stichprobenumfang | AQL-Wert | |
| A | 2 | 6,5 | 2 | 6,5 |
| B | 3 | 4,0 | 2 | 4,0 |
| C | 5 | 2,5 | 2 | 2,5 |
| D | 8 | 1,5 | 3 | 1,5 |
| E | 13 | 1,0 | 5 | 1,0 |
| F | 20 | 0,65 | 8 | 0,65 |
| G | 32 | 0,4 | 13 | 0,4 |
| H | 50 | 0,25 | 20 | 0,25 |
| J | 80 | 0,15 | 32 | 0,15 |
| K | 125 | 0,10 | 50 | 0,10 |
6. Änderungsübersicht
| Datum | Geändert durch | Stichwortartige Beschreibung der Änderungen | Version |
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