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Organisatorisches

Beauftragte sind Personen, die Arbeitgeberpflichten übernehmen. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Benannte sind Mitarbeiter, die auf Grund von Ausbildung und/ oder Schulung befähigt sind besondere Aufgaben im Rahmen der Betriebsorganisation zu übernehmen.
2012/10/26 09:54Administrator
2013/03/11 11:55Administrator
2014/09/01 11:32Administrator
2014/09/01 11:33Administrator
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