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Organisatorisches
Betriebsorganisation, allgemein
Beauftragungen und Benennungen
Beauftragte sind Personen, die Arbeitgeberpflichten übernehmen. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Benannte sind Mitarbeiter, die auf Grund von Ausbildung und/ oder Schulung befähigt sind besondere Aufgaben im Rahmen der Betriebsorganisation zu übernehmen.
Benannte sind Mitarbeiter, die auf Grund von Ausbildung und/ oder Schulung befähigt sind besondere Aufgaben im Rahmen der Betriebsorganisation zu übernehmen.
| 2012/10/26 09:54 | Administrator | |
| 2013/03/11 11:55 | Administrator |
| 2014/09/01 11:32 | Administrator | |
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