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Werkseigene Produktionskontrolle

Definition siehe auch Abkürzungen und Begriffe

Die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ist Teil des Konformitätsbewertungsverfahren nach Bauproduktenverordnung und eine Kernforderung der harmonisierten technischen Spezifikation DIN EN 1090-1, die an die Hersteller von Stahl- und Aluminiumtragwerken gerichtet ist.
Eine funktionierende WPK sowie deren Zertifizierung und laufende Überwachung durch eine anerkannte Stelle ist Voraussetzung dafür, dass der Hersteller seine tragenden Bauteile mit dem CE-Zeichen versehen und in Verkehr bringen darf.

Einrichtung, Dokumentation und Aufrechterhaltung der WPK dienen dazu, den Nachweis zu erbringen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte konform sind und den zu erklärenden Leistungsmerkmalen entsprechen, vgl. Leistungserklärung.
Damit wird die Bedeutung der WPK klar, stellt sie doch die Erfüllung der Anforderungen aus der Richtlinie bzw. Spezifikation in entscheidendem Maße sicher. Denn die Erklärung der Konformität im Zuge der laufenden Fertigung der Produkte gibt der Hersteller ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung ab. Sofern es vertraglich nicht anders vereinbart ist, gibt es keine geforderte nachgeschaltete Leistungs- oder Sicherheitsüberprüfung für ein einmal als konform erklärtes Bauteil.

Durch das System der WPK muss - salopp ausgedrückt - geregelt werden:

  • Wer macht was
    d.h. die Aufgaben der an den verschiedenen Entwicklungs- und Herstellungsprozessen beteiligten Personen müssen klar definiert sein.
    - In der Aufbauorganisation ist festzulegen, wie die Verantwortungen und die Befugnisse geregelt sind
    - Anhand einer Liste der Beauftragten sind die Funktionen und die Kontaktdaten festzulegen
    - Bei einem Organigramm ist die gesamte Unternehmensstruktur ersichtlich und die Funktion eines jeden Einzelnen Mitarbeiters
    - Schweissaufsicht ist klar definiert mit ihren Aufgaben und Kompetenzen, sowie auch deren Stellvertreter
  • Wie wird´s gemacht
    durch schriftliche Dokumente (z.B. Prozessbeschreibungen, Arbeits-/ Prüfanweisungen, …), die den involvierte Personen (interne Mitarbeiter und ggf. externe Stellen) bekannt und zugänglich sein müssen, sind festgelegte Abläufe zu definieren. Damit werden Rahmenbedingungen fixiert die sicherstellen, dass die Produktherstellung nachvollziehbare und wiederholbare Ergebnisse liefert.
  • Wie wird´s nachgewiesen
    im Hinblick auf die Produkthaftung kommt der sogenannten „Nachweisdokumentation“ (z.B. Formblätter) eine wesentliche Bedeutung zu. Es sollte sichergestellt sein, dass Ergebnisse von Prüfungen und Bewertungen haftungssicher dokumentiert werden.
  • Was passiert wenn´s mal schief läuft
    dazu sind in PB 75-1 "Prozesslenkung" Maßnahmen beschrieben mit denen festgelegt wird, was zu tun ist wenn fehlerhafte Produkte erkannt werden.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)